Erstellt am 08.02.2007 um 09:57 Uhr von Saluk
Hallo pluto,
sowas habe ich letztens von einem schwäbischen Sportwagenhersteller mitbekommen.
Natürlich darf der BR zu einem Gespräch einladen, schließlich ist er der gewählte Vertreter der MA. Er darf und sollte auch das Gespräch mit den MA suchen, indem er sich ab und zu auch in Büro und Werkstatt blicken lässt.
Wenn in diesem Gespräch er allerdings (so klingt dein Posting) droht, sich nicht für den MA einzusetzen, wenn dieser nicht der Gewerkschaft beitritt, dann bewegt er sich auf sehr dünnem Eis.
In diesem Fall sehe ich eine Pflichtverletzung und damit kann der BR über §23 BetrVG gerichtlich aufgelöst werden.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.02.2007 um 10:41 Uhr von pluto
Hallo Saluk,
danke für die schnelle Antwort. Es gibt leider keine
Zeugen für diese Gespräche. Es steht die Aussage
eines Mitarbeiters gegen 3 BR Mitglieder. Deshalb
wollte ich wissen, ob nicht jemand von der Geschäfts-
führung bei diesen Gesprächen dabei sein muss.
Erstellt am 08.02.2007 um 11:12 Uhr von Saluk
@Ramses II
Ist das Anbieten einer Sprechstunde nicht quasi "eine Einladung"? Aber - um mir die Frage selbst schon zu beantworten - diese Einladung ginge nicht an eine bestimmte Person, sondern lediglich an eine unbestimmte. Insofern hast du vermutlich Recht.
@pluto
Diese Diskussion geht aber wohl an deinem eigentlichen Punkt vorbei. Bei Gesprächen zwischen BR und MA muss niemand von der GF dabei sein, das wird sogar in der Mehrzahl der Fälle so sein, schließlich ist der BR ja der Vertreter des MA und kann damit für eine gewisse Anonymität und einen Schutz des MA vor Repressalien sorgen. Deshalb haben BRM auch besonderen Kündigungsschutz.
Grüße,
Saluk