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Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Einführung eines 3-Schichtsystems bei gleichbleibender Stundenzahl?

O
ohbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Die Arbeitszeit einer bestimmten Abteilung in unserem Betrieb soll vom AG aus dergestalt verändert werden, dass sich jeweils der tägliche Beginn und das Ende verschieben. Es soll im Grunde ein 3-Schichtsystem eingeführt werden, bei gleichbleibender Stundenzahl.

Dies unterliegt doch ebenfalls dem § 87 (2) BetrVG, d. h. der BR ist mitbestimmungspflichtig, oder?

Gibt es dazu ggf. Kommentare im Internet zu finden?

Danke im voraus! ohbonsai

4.59803

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

11.02.2008 um 19:51 Uhr

Was bildet ihr Betriebsräte euch bloß ein? Ich soll euch um Erlaubnis fragen? Wem gehört denn der Betrieb, euch oder mir? Wer riskiert denn das ganze Geld, doch wohl nicht ihr! Nachher soll ich euch auch wohl noch um Erlaubnis fragen wenn Überstunden gemacht werden sollen - lächerlich! Seid froh, dass alle Arbeit haben! Euch geht es doch bei mir gut, die 12 Stunden Arbeit hat noch keinen geschadet und andere Firmen zahlen nicht so pünktlich die Löhne und Gehälter. Ihr bekommt sie am 15. und sogar in voller Höhe, obwohl die Arbeitsleistung mehr als stagniert und von den Krankheitstagen möchte ich erst gar nicht anfangen. Und die ganzen Seminare, und die Fachliteratur wie so unwichtige Dinge wie BetrVG mit Handkomentar, worüf braucht ihr das überhaupt - also ehrlich, die Kosten für den Betriebsrat fressen die Firma auf. Ich glaube ich muß ein paar Leute entlassen wegen euch. Nicht ich habe das zu verantworten, sondern ihr! Und jetzt wollt ihr allen erstes mitbestimmen, wenn cih die arbeitszeit produktiver gestalten möchte? Ihr habt wohl nicht mehr alle. MIT MIR NICHT! Ihr könnt morgen sofort ins Personalbüro kommen und eure Papiere abholen!

Und eure §§ Reiterei könnt ihr schon sowieso mal vergessen, dafür bezahle ich euch nicht!

DAH
Der alte Heini

11.02.2008 um 19:53 Uhr

ohbonsai Genanntes unterliegt gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2 BetrVG dem Mitbestimmungsrecht des BR, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.

Ziffer 2: --Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;--

O
ohbonsai

11.02.2008 um 20:28 Uhr

Danke Euch ;-) !

ohbonsai

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