Erstellt am 12.02.2008 um 09:13 Uhr von CalicoJack
Hallo Betriebsrätin1964
Die Frage die sich mir stellt ist folgende:
Wieso kann sie den Postweg nicht einhalten? Ich sehe da erstmal zwei direkte Möglichkeiten ohne viel Aufwand.
1. Umschlag mit zum Arzt nehmen und auf den Rückweg einwerfen.
oder wenn das nicht geht den Bekannten bitten die Krankmeldung statt einzuscannen in den Briefkasten einzuwerfen.
Erstellt am 12.02.2008 um 11:10 Uhr von Betriebsrätin1964
Hallo CalicoJack,
für mich ist nicht wichtig zu wissen, warum sie den Postweg nicht so schnell erledigen kann, sondern, ob eine Vorabübersendung (bevor die Originalbescheinigung auf den Weg geht) per Fax oder Email als Vorlage zu werten ist.
Im Falle einer Erkrankung im Ausland gilt es auch als Vorlage einer AU-Bescheinigung, wenn auf eben diesen Wegen ein Fax oder eine Email mit einer eingescannten Bescheinigung oder Attest dem Arbeitgeber zugeleitet wird.
Da der Arbeitgeber bereits mehrfach versucht hat mit ungerechtfertigten Abmahnungen gegen die Mitarbeiterin etwas zu konstruier (diese mußten nach der Klage durch die Mitarbeiterin aus der Personalakte entfernt werden) muß davon ausgegangen werden, dass nun der Arbeitgeber erneut hier etwas versucht.
Somit ist nur wichtig herauszufinden, gilt die Art der Vorabübersendung schon als Vorlage.
Die Mitarbeiterin hat den Weg der Übersendung der Bescheinigung vorab per Mail extra dafür verwendet, damit der Arbeitgeber nicht erneut versucht Gründe für eine nicht rechtmäßige Abmahnung zu konstruieren.
Herzliche Grüße und lieben Dank für viele Antworten.
Erstellt am 12.02.2008 um 11:31 Uhr von w-j-l
Betriebsrätin1964,
da die ANin das Weiterbestehen der AU möglicherweise erst am Tag nach der festgestellten AU erkennt, und dann zum Arzt geht, kann es eigentlich nicht sein, dass für die Folge-AU-Bescheinigung andere Regeln gelten als für die Erstbescheinigung. Sicher kann ich es nicht sagen, da ich gerade nicht an den Kommentar rankomme.
Wenn euer AG aber keine abweichende Forderung zur Vorlage nach § 5 (1) Satz3 gestellt hat, dann kann ich ebensowenig wie meine Vorredner einsehen, warum eine AU-Bescheinigung nicht am 4. Tag der AU beim AG im Original vorliegen kann.
Wenn der AG eine abweichende Frist fordert, dann vereinbart mit ihm die Regeln. Dann könnt ihr auch die Vorabübersendung per FAX oder Mail vereinbaren.