Prämien für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft - Beteiligungsrechte für den Betriebsrat?
Im Unternehmen wurden einigen Mitarbeitern für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft (oder aus welchen Gründen auch immer) einmalige Prämien gezahlt. Welche Rechte ergeben sich zu dieser Thematik für den Betriebsrat. Informationsrecht ? Mitbestimmungsrecht? Wann kann sich ein Arbeitgeber auf das Individualrecht des Einzelnen zurückziehen, bzw. unterlassene Informationen hiermit entschuldigen?
Community-Antworten (1)
11.02.2008 um 10:52 Uhr
§ 87 (1) Nr.10 bzw. Nr.11 BetrVG
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