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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämien für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft - Beteiligungsrechte für den Betriebsrat?

I
ikarus21
Jan 2018 bearbeitet

Im Unternehmen wurden einigen Mitarbeitern für außergewöhnliche Einsatzbereitschaft (oder aus welchen Gründen auch immer) einmalige Prämien gezahlt. Welche Rechte ergeben sich zu dieser Thematik für den Betriebsrat. Informationsrecht ? Mitbestimmungsrecht? Wann kann sich ein Arbeitgeber auf das Individualrecht des Einzelnen zurückziehen, bzw. unterlassene Informationen hiermit entschuldigen?

4.05001

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

11.02.2008 um 10:52 Uhr

§ 87 (1) Nr.10 bzw. Nr.11 BetrVG

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