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Interne Stellenausschreibungen - Mußte der BR eine außergewöhnliche BR- Sitzung herbeiführen?

G
gelb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, in unserem Unternehmen müssen interne Stellenausschreibungen mind. 14 Tage aushängen. Nun hatten wir den Fall einer geplanten Neueinstellung auf eine Stelle, welche nicht intern ausgeschrieben wurde. Nach Abstimmung (6 nein/ eine Enthaltung) wurde dieser Einstellung nicht zugestimmt. Der GF kontaktierte den Vorsitzenden einen Tag später und verlangte eine außergewöhnliche BR- Sitzung mit einer neuen Abstimmung, da die Einstellung von höchster Wichtigkeit für das Unternehmen sei. In einer Telefonkonferenz erklärte der GF dem Gremium die Notwendigkeit, welches daraufhin neu abstimmte (1 Enthaltung/ 4 ja/ 1 nein/ 1 fehlte).

  • Wie beurteilt ihr das Verhalten des Vorsitzenden?
  • Mußte der BR eine außergewöhnliche BR- Sitzung herbeiführen?
  • Wie soll ich mich verhalten? Eure professionelle Meinung ist mir sehr wichtig, da ich von diesem Amt zurücktreten möchte, weil dieser BR nach meiner Meinung kein Standvermögen hat.
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Community-Antworten (3)

B
Bonita

26.06.2008 um 19:56 Uhr

Hallo,

gar so dramatisch würde ich die Sache nicht sehen. Der BRV hat gem. § 29.3 BetrVG die Pflicht, auf Verlangen des Arbeitgebers eine außerordentliche (kann auch außergewöhnlich sein) BR-Sitzung einzuberufen und ein Thema auf die Tagesordnung zu nehmen. Wie kurzfristig dies allerdings geschehen muss, ist Ermessensache, ewig verschleppen geht sicher nicht.

Und ob ich das Verhalten des Gremiums als "Verrat" ansehen würde, hängt davon ab, welche Argumente der GF für die Einstellung und Entschuldigungsgründe für das Versäumen der Ausschreibung vorgetragen hat. Wenn der Vortrag überzeugend war, spricht m.E. nichts dagegen, seine Meinung zu ändern. Spricht aus meiner Sicht für mehr Stärke als stumpfes Beharren auf einer Meinung.

Und selbst wenn der Vortrag des GF dürftig und wenig überzeugend war, und das Gremium wirklich "umgefallen" ist das noch lange kein Grund, aus Trotz zurückzutreten. Denn von Außen hast Du keine Chance, etwas zu ändern. Das wirst Du nur durch mühevolle Überzeugungsarbeit innerhalb des BR schaffen

C
Catweazle

26.06.2008 um 20:04 Uhr

@ gelb,

das Verhalten eures BRV war in Ordnung. Der BRV hat eine Sitzung einzuberufen wenn der Arbeitgeber oder ein Viertel der BRM es verlangt. Mit einem Rücktritt würde ich es mit überlegen. Es gibt regelmäßig Abstimmungen deren Ergebnis einzelnen BRM nicht gefallen. Wenn es dann immer Rücktritte hageln würde hätten wir wohl keine Betriebsräte mehr. Übrigens: wenn es wirklich wichtig ist kann der AG auch ohne Zustimmung des BR nach § 100 BetrVG einstellen.

G
gbi

27.06.2008 um 07:40 Uhr

"In einer Telefonkonferenz erklärte der GF dem Gremium die Notwendigkeit, welches daraufhin neu abstimmte (1 Enthaltung/ 4 ja/ 1 nein/ 1 fehlte)."

Hallo Gelb, wenn ich das richtig verstehe, hat ja gar keine Sitzung mit einer neuen Abstimmung statt gefunden. Eine Telefonkonferenz oder so etwas ähnliches kann keiner Anhörung zustimmen !!!

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