Nichtbeachtung von Überstundenverbot - wie können wir vorgehen?
Hallo Kollegen, bei uns ist ein Überstundenantrag über ein halbes Jahr eingengangen von täglich 1 h mehr am Freitag 3,75 h mehr. Unsere normalarbeitszeit wären 40 h. Wir haben dies nur genehmigt wenn 3 Wochen überstunden und die 4 Woche keine Überstunden gemacht werden. Jetzt hat der Werkstattleiter aber letzte Woche seinen Arbeitern durchgesetzt das sie trotzdem Arbeiten bzw. Überstunden machen müssen. Man kann doch nicht verlangen das meine MA ein halbes Jahr lang (dann 100% noch länger) überstunden machen. Meine Frage wäre, wie können wir vorgehen. Da wir anscheinend mit unserer Arbeit nicht gerade Ernst genommen werden. Michl
Community-Antworten (1)
11.02.2008 um 09:10 Uhr
Hallo Nach § 87 Abs. 1 Nr.3 BetrVG, seit ihr ja klar in der Mitbestimmung! Verstößt der Arbeitgeber gegen diese MBR, kann der BR auch außerhalb von § 23 Abs.3 BetrVG einen allgemeinen Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme geltend machen.
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