Erstellt am 30.04.2015 um 09:24 Uhr von gironimo
Ihr könnt nach § 23.3 BetrVG vorgehen.
Erstellt am 30.04.2015 um 09:33 Uhr von waschwisch
§ 37 Abs. 6 BetrVG ist eher eher zielführend.
Soll der AG doch die E-Stelle anrufen. Schriftliche Ablehnung nur durch den AG ist nicht im Gesetz vorgesehen.
Erstellt am 30.04.2015 um 09:52 Uhr von Achja
Ich denke, ihr solltet erst mal Widerspruch gegen diese Ablehnung schriftlich einlegen und einen schnellen Gesprächstermin machen, um die konkreten gründe zu erfahren. Die Einigungsstelle kann der AG und auch ihr anrufen, das bezahlt immer der AG. Besser ist aber immer die Einigung im Gespräch. Beruft euch auf das BetrVG §37 und legt eure Gründe für die Entscheidung dar. Ihr habt dazu ja sicher einen gültigen Beschluss in der BR-Sitzung gefasst. Bitte vergesst das Gesprächsprotokoll dazu nicht, aber das wisst ihr ja sicher.
Viel Glück!
Erstellt am 30.04.2015 um 09:58 Uhr von Achja
Hallo Jörg, ich noch mal. Schau mal bitte beim Forum in die Rubrik Urteile und Gesetze. Da findest du konkret was zu eurem Fall.
Erstellt am 30.04.2015 um 10:11 Uhr von gironimo
zum Thema E-St. bei der Frage der zeitlichen Lage und betriebl. Belange heißt es im § 37.6 BetrVG: "Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann ER die Einigungsstelle anrufen".
Ansonsten: Bei allen Rechtstreitigkeiten aus dem § 37 BetrVG kommt immer ein Beschlussverfahren in Frage (§ 23.3 BetrVG)
So gesehen - klar man beruft sich auf den 37er aber beschließen müsst Ihr ein Verfahren nach dem 23er. Hierzu am Besten einen Fachanwalt hinzuziehen.
Ich stimme aber Achja in so fern zu: Besser ist die persönliche Überzeugungsarbeit.
Erstellt am 30.04.2015 um 10:36 Uhr von moreno
Na warum nicht einfach mal aufs Seminar fahren wenn der AG die Einigungsstelle nicht angerufen hat? Kann ja sein das dann im Nachhinein über die Kosten gestritten wird aber dann wird er solche Spielchen vielleicht lassen :-)
Erstellt am 30.04.2015 um 11:35 Uhr von jomik
Viele Antworten hier - Danke ! Als erstes suchen wir das Gespräch !
Erstellt am 03.05.2015 um 16:13 Uhr von Globus
"Na warum nicht einfach mal aufs Seminar fahren wenn der AG die Einigungsstelle nicht angerufen hat? Kann ja sein das dann im Nachhinein über die Kosten gestritten wird aber dann wird er solche Spielchen vielleicht lassen :-)"
Diese Antwort ist entweder fahrlässig, grob fahrlässig, oder wie ich nciht hoffe vorsätzlich...
Der AG schreibt, dass er meint, dass die zeitliche Lage nicht berücksichtigt wurde... ist doch ok - er muß nicht sofort die Einigungsstelle anrufen... auch er kann erstmal mit dem BR "reden"... also Gesprächsangebot annehmen und seine Argumente hören und versuchen zu verstehen - solltet ihr der Meinung sein, dass er Recht hat, das Seminar zu einem späteren Zeitpunkt besuchen... solltet ihr aber der Meinung sein, dass ihr sehr wohl die zeitliche Lage beachtet habt, und der AG eben nur verzögern will und keine schlüssigen Argumente mitgeteilt hat, dieses ihm so schriftlich mitteilen, auch, dass ihr den Beschluss weiterhin aufrecht erhaltet und der AG (sollte er auf seiner Meinung bestehen) die Einigungsstelle anrufen kann...
Was wird passieren... wenn es ihm wichtig ist, wird er ggf eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht verfügen - solltet ihr ohne Einigung in der Einigungsstelle fahren, kann er das Entgelt einbehalten...was der Seminaranbieter macht, das müßt ihr diesen fragen. Eventuell rät er euch auch dahingend ab...
Und sollte dann irgendwann die Einigunsstelle dem AG Recht geben (z.B. durch Spruch) steht ihr ganz schön doof da...
Also höre blos nciht auf moreno...