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Überstundenverbot

K
kaidiebels
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag Herr yy

Herr xxxxxx wie auch Herr xxxxxxx haben in der Vergangenheit oft Überstunden gemacht und sind danach häufig erkrankt. Ich möchte zum Wohle der beiden Mitarbeiter bitte ein Überstundenverbot für die nächsten 6 Monate bei Ihnen beantragen. Ich schätze den Einsatz der beiden sehr, habe aber auch eine Fürsorgepflicht unseren Angestellten gegenüber und denke daher, dass die gemachten Überstunden sich negativ auf den Gesundheitszustand auswirken.

Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Mühe und Ihr Verständnis.

Frage: ist das erlaubt und ist das eine Gremiums Endscheidung

2.61905

Community-Antworten (5)

B
BRMetall

16.07.2012 um 17:49 Uhr

wer hat hier was wo beantragt??

Ein Überstundenverbot könnte sich für den AG aus der Fürsorgepflicht ergeben welche ein AG beachten muss.

Der BR könnte aus gleichem Grund, da er ja die MB bei Mehrarbeit hat, die Zustimmung verweigern.

P
Petrus

16.07.2012 um 17:50 Uhr

Falscher Ansatz - wieso genehmigt ihr als BR die Überstunden dieser Kollegen?

K
kaidiebels

17.07.2012 um 12:02 Uhr

Der AG hat das Verbot beantragt . @ Falscher Ansatz Bei Uns fallen immer wieder Überstunden durch verspätete zügeoder kurzfristige größere Aufträge an die von den MA natürlich auf freiwilliger Basis gemacht werden. die Frage war aber haben die beiden MA ein Recht auf die Überstd,oder darf der AG ihnen diese aus Gründen der Fürsorgepflicht verweigern.

P
Petrus

17.07.2012 um 12:55 Uhr

darf der AG ihnen diese aus Gründen der Fürsorgepflicht verweigern.

Wer hat doch gleich das Sagen im Betrieb? Warum heißt der Chef doch gleich Chef?

Also: Wenn kurzfristig höherer Bedarf für Arbeitsleistung da ist, dann hat der Chef das festzustellen. Wenn er das feststellt, beantragt er bei BR Ü-Std. Sieht der BR das genauso wie der Chef, wird er den Ü-Std. nach §87(1) Nr. 3 zustimmen, eventuell mit der Einschränkung, dass bestimmte MA davon (teilweise) ausgenommen werden, z.B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen, zu pflegende oder betreuende Angehörige, ... Natürlich wird für die Entscheidung des BR ebenfalls eine Rolle spielen, ob die MA das freiwillig machen oder zwangsverpflichtet werden, oder aber, dass auch alle Freiwilligen mal dürfen (und nicht immer die selben das Gehalt mit Sonderschichten aufbessern dürfen), wenn keine anderen Gründe (z.B. wiederholte Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit Sonderschichten) dagegen sprechen. Und nur entsprechend der Zustimmung des BR dürfen Überstunden geleistet werden. Den Rest muss der Chef mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern. Oder um es konkret zu machen: Wenn die MA auf ihrem vermeintlichen Recht auf Ü-STd. bestehen und gegen den Willen des ArbGeb trotzdem arbeiten, könnte das zu einer Abmahnung führen!

Und da die Ü-Std. bei Euch ja scheinbar öfters vorkommen und Euer Chef eine gewisse Fürsorge für die MA erkennen lässt - warum überlegt ihr euch nicht gemeinsam eine passende Betriebsvereinbarung? Macht es für alle Beteiligten transparent.

H
Hoppel

17.07.2012 um 20:19 Uhr

@ kaidiebels

Ein pauschales Überstundenverbot für 6 Monate halte ich für wenig zielführend.

Um welchen Umfang Überstunden geht es konkret? Wird die zwingend vorgeschriebene durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Ausgleichszeitraum überhaupt noch erreicht?

Wie sieht es mit der Einhaltung von tgl. zulässigen Höchstarbeitszeiten aus? Wie ist es um die wöchentliche Arbeitszeit bestellt? An wie vielen Tagen pro Woche arbeiten die Kollegen?

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