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Dienstanweisung = unwirksam wegen Nichtbeachtung von Mitspracherechten?

H
HF
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben da mal ein Problem wo wir eure Hilfe brauchen. Bei uns wurde eine Dienstanweisung rausgegeben, deren Inhalt nach unserem Ermessen zu den Mitspracherechten gehört, es wurde u.a. auch Regelungen der Arbeitz- und Pausenzeit angeordnet. Wir sind der Meinung, das wir dieses Dienstanweisung als unwirksam erklären wollen. Gibts da irgend was genaues in den Gesetzen wo wir uns darauf berufen können??

Sind über jegliche Hilfe Dankbar.

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Community-Antworten (6)

W
Werner

14.12.2007 um 10:34 Uhr

Moin HF, schau Dir mal den §87 BetrVG an!

H
HF

14.12.2007 um 10:37 Uhr

Jo Werner, das ist uns schon klar. Wir hatten dieses Problem aber noch nicht und sind uns jetzt nicht ganz sicher wie wir da vorgehen sollen. Wir sind uns zwar einig, dass wir dann die Einigungsstelle hinzuziehen wollen, aber ich wollte eigentlich nur mal nachfragen, obs da noch was anderes gibt.

I
Immie

14.12.2007 um 10:40 Uhr

@HF Wie genau brauchst du es denn? §87 Abs 1 NR 2 Beginn und Ende... Brief an den AG , das er seine Dienstanweisung... Und die Aufforderung mit euch in Verhandlung zu treten.

H
HF

14.12.2007 um 11:12 Uhr

Danke Immi, das reicht uns schon, wir waren uns jetzt nicht ganz im Klaren, ob das nur über die Einigungsstelle geht, also das sie das für unwirksam erklären kann oder auch wir.

M
Majue

14.12.2007 um 14:10 Uhr

Hallo, grundsätzlich sollte man auf alles, was unter §87 fällt und der AG ohne Rücksprache und Zustimmung angeordnet hat, schriftlich reagieren und darauf bestehen, dass diese Dinge bis zu einer Klärung und einer Beschlussfassung ausser Kraft gesetzt werden. Vielleicht muss man den AG auch noch mal auf das BetrVG hinweisen. Gruß J. M.

K
Kölner

14.12.2007 um 22:40 Uhr

@HF Hat der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht denn überhaupt gegen die MBR's verstoßen?

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