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Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber mahnen - wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte ?

B
brwupp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ein Betriebsrat dem Arbeitgeber bei wiederholung von nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte mahnen dieses zu unterlassen?

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Community-Antworten (2)

W
Waschbär

30.11.2007 um 11:33 Uhr

brwupp,

Was ihr machen könnt ist:

  • Feststellungsklage (z.B. nach BetrVG § 23 (3) ) beim Arbeitsgericht einklagen.
  • Einigungsstelle (vgl. BetrVG § 87 (2) ).

Klärt aber vorher ob MBR besteht.Die belege bzw anschreiben das er gegen die MBR schon in der Vergangenheit verstossen habt, die habt ihr ja Ordendlich gesammelt ?

Viel Glück,zur Zeit sehen viele Richter es wohl so das der BR seine MBR durchsetzen muss und soll :-) (Positive Einstellung zum BR MBR)

DAH
Der alte Heini

01.12.2007 um 20:33 Uhr

Ihr könnte den AG Ermahnen, Verwarnen oder Abmahnen, drauf hinweisen aber auch bitten das BetrVG künftig einzuhalten. Der BR kann es nennen wie er möchte, aber all das bringt nichts, wenn der BR nicht bereit ist den letzten Schritt zu gehen um das Angemahnte mit Hilfe des ArbG durchzusetzen.

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