Wir haben von unserem AG eine Anhörung nach § 87 Abs. 6 BetrVG bekommen. Mit dieser Ergänzung sollen Mitarbeiter die im Vertrieb tätig sind (notgedrungen, da es keine richtigen Vertriebsmitarbeiter gibt und der AG in Auftragsknappheit gerät und einen Schuldigen braucht), aber keinen AV für Vertriebsmitarbeiter haben, gezwungen werden, ein Vertriebsprogramm täglich zu befüllen und zu pflegen. Bei Nichtbeachtung wird in der Ergänzung mit Abmahnung und Kündigung gedroht. Die Auswertung des Programms soll als Grundlage für Vergütungsvereinbarung dienen. Mein Problem ist, dass das Programm zur Kundenpflege sehr gut geeignet ist, aber hier zur absoluten Kontrolle benutzt werden soll. Was können wir dagegen tun???