Erstellt am 10.02.2008 um 13:14 Uhr von Mona-Lisa
@Tommy,
"...zwischen den Schichten...." Welche Schichten arbeitet denn eure werdende Mutter?
Zwischen 20.00 Uhr abend's und 6.00 morgen's darf sie nicht arbeiten!
Erstellt am 10.02.2008 um 13:30 Uhr von TommyVR
@Mona-Lisa :Das sie ab 20.00 nicht mehr arbeiten darf istt uns klar das macht sie auch nicht obwohl sie will. Der Arbeitgeber meint er könne sie auf spätschicht einsetzten bis 20 Uhr normal bis 22 Uhr, und sie dann morgens wieder zu einer Frühschicht ab 7 Uhr ranziehen. Auf Grund das es nicht immer genau 20 Uhr wird bis sie aus der Firma kommt werden hier auch nicht die mindestens 11 Stunden eingehalten. Außerdem ist teilte uns die Schwangere wohl mit , das schwangere wohl auch 12 Stunden ruhe pausen haben. Nur das will ich ja gerade versuchen zu klären.
Erstellt am 10.02.2008 um 14:22 Uhr von peanuts
Das MuSchG beschreibt doch nur, dass werdende Mütter zwischen 20.00 - 6.00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Es geht aber nicht um die Einhaltung einer Ruhezeit von 12 Stunden sondern um das Nachtbeschäftigungsverbot. Auch das ArbZG sieht für werdende Mütter keine Verlängerung der Mindestruhezeit auf 12 Stunden vor. Vielleicht steht in einem für Euch geltenden TV eine solche Regelung!?
Wenn die Kollegin für eine Spätschicht bis 20.00 Uhr eingeteilt wird und am nächsten Morgen ab 7.00 Uhr Frühschicht leisten soll, spricht nichts dagegen. Der AG hat aber Sorge dafür zu tragen, dass die Kollegin den Betrieb um 20.00 Uhr auch verlassen kann.
Erstellt am 10.02.2008 um 14:31 Uhr von TommyVR
Danke für eure Antworten !
habe ein LAG Urteil gefunden welches besagt das, Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden einzuhalten haben, wenn die Arbeit überwiegend im stehen vollrichtet wird. Außerdem habe ich noch einen Passus im Arbeitzeitgesetz gefunden. Trotzdem danke euch allen .-)
Erstellt am 10.02.2008 um 16:00 Uhr von peanuts
Bist Du Dir wirklich sicher, dass Du nicht auf Schweizer Seiten fündig geworden bist?
Die Fundstelle im hiesigen Arbeitszeitgesetz würde mich interessieren, auch die konkrete Benennung des LAG-Urteils.