Kündigung bei Schwangerschaft in der Probezeit?
Eine Mitarbeiterin soll die Probezeit um ein weiteres halbes Jahr verlängert bekommen (sie soll die Chance bekommen, ihr Arbeitsmoral nochmals zu überdenken) was passiert, wenn sie jetzt in den nächsten Wochen eine Schwangerschaft bekannt gibt? Endet dann die Probezeit - falls dann nicht bestanden- oder hat die Mitarbeioterin dann wegen der Schwangerschaft den Kündigungsschutz? Vielen Dank sagt ClaraFalll
Community-Antworten (8)
10.02.2011 um 13:05 Uhr
Bei schwangerschaft tritt der besondere Kündigungsschutz ein und eine Kündigung ist fast unmöglich. Da hilft dem AG auch nicht die Probezeit.
10.02.2011 um 13:26 Uhr
...ausser es handelt sich um ein befristetes Probearbeitsverhältnis.
10.02.2011 um 13:44 Uhr
"Eine Mitarbeiterin soll die Probezeit um ein weiteres halbes Jahr verlängert bekommen (sie soll die Chance bekommen, ihr Arbeitsmoral nochmals zu überdenken" Heisst das, sie hatte bereits ein halbes Jahr Probezeit?? Dann wäre eine Verlängerung der Probezeit ja eh unwirksam.
Oder handelt es sich, wie Pfeilenbogen schreibt, um ein befristetes AV??
10.02.2011 um 14:08 Uhr
Ulrik,
Das Bundesarbeitsgericht hat am 07.03.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 93/01, entschieden, dass eine faktische Verlängerung der Probezeit durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung mit bedingter Wiedereinstellungszusage möglich ist. http://www.rechtstipps.net/pub/415/verlaengerung-probezeit.html
Oder handelt es sich, wie Pfeilenbogen schreibt, um ein befristetes AV?? Das war der alte Bär
10.02.2011 um 14:15 Uhr
Ups, stimmt, Bär und Pfeil vertauscht... :-)
Ich hatte ein dauerhaft bestehendes AV unterstellt. Clara schreibt ja nichts, wie diese Verlängerung der Probezeit angedacht ist.
Auflösung ??? :-))
10.02.2011 um 14:32 Uhr
Hallo Ulrik.....
ja da war möglicherweise die Brille etwas trübe... ;-))
Auch ich unterstelle einmal ein ganz normales Probearbeitszeitverhältnis in einem dauerhafte AV
10.02.2011 um 15:08 Uhr
Die Probezeit läuft nächste Woche ab, es soll ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden , wir können uns aber vorstellen, dass die MItarbeiterin in dieser Zeit dann schwanger werden könnte. Darauf bezog sich meine Frage, ob sie dann durch den Kündigungsschutz weiter beschäftigt werden muss. Danke für Eure Antworten
10.02.2011 um 15:18 Uhr
@ClaraFall Nimm mal bitte die Begrenzung bei den 7 Antworten rasu, dann bekommst Du auch weiter Hilfe :-)
Wenn die Kollegin nun in der neuen Probezeit schwanger wird, dann siehe Antwort 1 vom Kollegen mit Pfeil und Bogen.
Ein AG könnte nun sagen, es ist ein neues Arbeitsverhältnis, dadurch muß er eine Kündigung in den ersten sechs Monaten nicht begründen. Zum Einen bleibt die Angabe eines Grundes (wenn auch nur grob) an den BR im Rahmen des § 102 BetrVG, und zum anderen ist ggfs die vorherige Zeit auf die Wartezeit des §1 KSchG anzurechnen. Hierzu siehe Wedde §1 KSchG Rn 9. Wenn zwischen dem alten und neuen Arbeitsverhältniss ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, dann ist die vorherige Beschäftigungszeit auf die Wartezeit anzurechnen.
Ich behaupte jetzt mal, daß diese Kollegin mit genau dem gleichen Aufgabengebiet weitermacht, wie bisher, oder?? Damit hätte sie bei einer Kündigung IMHO sehr gute Chancen vorm ArbG, weil der AG nicht ohne detaillierte Grüne kündigen kann (abgesehen vom KüSchu durch den Mutterschutz)
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