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Keine Sonntagszuschläge wenn Nachtschicht Sonntag beginnt?

SZ
Stefan ZG
Jan 2018 bearbeitet

Moinsen, Wir arbeiten in einem drei Schichtbetrieb. Die Nachtschicht beginnt Sonntagabend um 22.00 Uhr und endet Freitag morgen um 6.00 Uhr. Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge bezahlt. Nun behauptet die GL, es gäbe ein Gerichtsurteil, wonach sie die Sonntagszuschläge nicht bezahlen brauchen, da wir Arbeitszeittechnisch ja eigentlich Montag arbeiten. Nun sagt der TV IG Metall, das als Sonntagsarbeit von 6.00 bis 6.00 am darauffolgenden Werktag gilt. Allerdings steht da auch, das man den Beginn, der Regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, um bis zu 6 Stunden verlegen kann. Dementsprechend haben wir also, wenn ich das richtig verstanden habe, die Arbeitszeit von Montag auf Sonntagabend vorverlegt. Stehen uns die Sonntagszuschläge dann nicht zu?

Gruß

Stefan

16.12505

Community-Antworten (5)

M
markulli

07.03.2007 um 07:59 Uhr

Hallo, am Sonntag stehen euch auf jeden Fall die Zuschläge zu,natürlich nur wenn dass in eurem Tarifvertrag steht und ihr Tarifgebunden seid.Die GL kann ohne BR nicht alleine Entscheiden.

M
Mona-Lisa

07.03.2007 um 08:22 Uhr

@Stefan, "....Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge bezahlt...." Welche Zuschläge?

Euch stehen nur die Nachtzuschläge zu, aber keine Sonntagszuschläge! Diese "vorverlegte" Arbeitszeit ist üblich und wird meist auf Wunsch der Arbeitnehmer zugestimmt.

B
Bergmann

07.03.2007 um 09:56 Uhr

@ Stefan ZG ,

--Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Sonntagszuschläge !! --Wie markulli oben schreibt---außer es ist geregelt im MTV , TV , AV oder Sontiges!! --Die Vorverlegung ist kein Problem , die Stunden , die auf Sonntag fallen sind entsprechend neben der Nachtzuschläge (siehe Beitrag Mona-Lisa ) auch mit dem entsprechenden Zuschlägen zu vergüten.In deinen Fall 22:00-0:00 = 2 Stunden !!!

SZ
Stefan ZG

07.03.2007 um 10:37 Uhr

@Mona Lisa Die Nacht von Sonntag auf Montag wird bis jetzt so bezahlt: 3,5 Stunden mit 90 % 2 Stunden mit 75 % 1,65 Stunden mit 25%

W
Werner

07.03.2007 um 12:20 Uhr

So eine Bezahlung nach Tarif IG-Metall habe ich ja noch nie gesehen! Sonntagszuschlag: 70% Nachtzuschlag: 25% auf Basis Ecklohn LG7 Nachtarbeit soweit sie Mehrarbeit ist: 50%

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