Moinsen,
Wir arbeiten in einem drei Schichtbetrieb. Die Nachtschicht beginnt Sonntagabend um 22.00 Uhr und endet Freitag morgen um 6.00 Uhr.
Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge bezahlt. Nun behauptet die GL, es gäbe ein Gerichtsurteil, wonach sie die Sonntagszuschläge nicht bezahlen brauchen, da wir Arbeitszeittechnisch ja eigentlich Montag arbeiten.
Nun sagt der TV IG Metall, das als Sonntagsarbeit von 6.00 bis 6.00 am darauffolgenden Werktag gilt. Allerdings steht da auch, das man den Beginn, der Regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, um bis zu 6 Stunden verlegen kann. Dementsprechend haben wir also, wenn ich das richtig verstanden habe, die Arbeitszeit von Montag auf Sonntagabend
vorverlegt.
Stehen uns die Sonntagszuschläge dann nicht zu?

Gruß

Stefan