Keine Sonntagszuschläge wenn Nachtschicht Sonntag beginnt?
Moinsen, Wir arbeiten in einem drei Schichtbetrieb. Die Nachtschicht beginnt Sonntagabend um 22.00 Uhr und endet Freitag morgen um 6.00 Uhr. Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge bezahlt. Nun behauptet die GL, es gäbe ein Gerichtsurteil, wonach sie die Sonntagszuschläge nicht bezahlen brauchen, da wir Arbeitszeittechnisch ja eigentlich Montag arbeiten. Nun sagt der TV IG Metall, das als Sonntagsarbeit von 6.00 bis 6.00 am darauffolgenden Werktag gilt. Allerdings steht da auch, das man den Beginn, der Regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, um bis zu 6 Stunden verlegen kann. Dementsprechend haben wir also, wenn ich das richtig verstanden habe, die Arbeitszeit von Montag auf Sonntagabend vorverlegt. Stehen uns die Sonntagszuschläge dann nicht zu?
Gruß
Stefan
Community-Antworten (5)
07.03.2007 um 07:59 Uhr
Hallo, am Sonntag stehen euch auf jeden Fall die Zuschläge zu,natürlich nur wenn dass in eurem Tarifvertrag steht und ihr Tarifgebunden seid.Die GL kann ohne BR nicht alleine Entscheiden.
07.03.2007 um 08:22 Uhr
@Stefan, "....Es wurden immer für Sonntag die entsprechenden Zuschläge bezahlt...." Welche Zuschläge?
Euch stehen nur die Nachtzuschläge zu, aber keine Sonntagszuschläge! Diese "vorverlegte" Arbeitszeit ist üblich und wird meist auf Wunsch der Arbeitnehmer zugestimmt.
07.03.2007 um 09:56 Uhr
@ Stefan ZG ,
--Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Sonntagszuschläge !! --Wie markulli oben schreibt---außer es ist geregelt im MTV , TV , AV oder Sontiges!! --Die Vorverlegung ist kein Problem , die Stunden , die auf Sonntag fallen sind entsprechend neben der Nachtzuschläge (siehe Beitrag Mona-Lisa ) auch mit dem entsprechenden Zuschlägen zu vergüten.In deinen Fall 22:00-0:00 = 2 Stunden !!!
07.03.2007 um 10:37 Uhr
@Mona Lisa Die Nacht von Sonntag auf Montag wird bis jetzt so bezahlt: 3,5 Stunden mit 90 % 2 Stunden mit 75 % 1,65 Stunden mit 25%
07.03.2007 um 12:20 Uhr
So eine Bezahlung nach Tarif IG-Metall habe ich ja noch nie gesehen! Sonntagszuschlag: 70% Nachtzuschlag: 25% auf Basis Ecklohn LG7 Nachtarbeit soweit sie Mehrarbeit ist: 50%
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Nachtschicht und Probleme
Unser Betriebsrat hat Nachtschicht für 4 Wochen genehmigt. Danach wurde ohne einen neuen Antrag zu stellen, einfach weiter Nachtschicht gemacht.Nun stellte ich fest, daß sogar am Sonntag um 22 Uhr die
Zusatzschich Nachtschicht sonntags oder nicht
Hallo zusammen, wir haben eine BV für Zusatzschichten am Wochenende. Nun wurde ein neuer Personaler eingestellt, der die BV anders interpretiert und es kommt zu Unstimmigkeiten bei den Buchungen. Hier
Sonntag Nachtschicht zulässig?
Zum Sachverhalt: In der Woche (Mittwoch) ist ein Feiertag. Der AG ordnet an, um die teuren Feiertagszuschläge zu sparen, die Nachtschicht beginnt Sonntag Abend und endet am Dienstag, beginnt dann wied
Frei nach Nachtschicht.
Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die gesetzliche 11 Stunden Ruhezeit. Folgende Situation. Der betroffene Mitarbeiter "A" Arbeitet "normal" keine Schicht. Seine Arbeitszeit beginnt Mo