Erstellt am 08.02.2008 um 21:48 Uhr von pirat
@Melina
... mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen (§ 7 Abs. 2 BUrlG).
lies mal...
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2000/NL_018.php?navid=1
Erstellt am 08.02.2008 um 23:23 Uhr von Kölner
@pirat
...also zwei Wochen!
Erstellt am 08.02.2008 um 23:28 Uhr von pirat
@Kölner
äh ja.......potzblitz!
Es sei denn die Uhren laufen in Köln anders....... .-)
Erstellt am 09.02.2008 um 00:08 Uhr von peanuts
Naja... 2 Wochen reichen sicherlich nicht aus, um von einem zusammenhängend gewährten Urlaub zu sprechen!
Ich würde ja vorschlagen, dass hier von 20 (24) Tagen bzw. 4 Wochen auszugehen ist!
Und nur wenn z.B. dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen, darf der Urlaub geteilt werden. Dann müssen jedoch einmal mind. 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden.