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Wiedereineigliederung - dürfen BRM währen deiner Wiedereingliederungsmaßnahme an den BR-Sitzungen teilnehmen?

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mikreb
Jan 2018 bearbeitet

Dürfen Betriebsratsmitglieder währendeiner Wiedereingliederungsmaßnahme an den BR-Sitzungen teilnehmen?

4.82303

Community-Antworten (3)

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pirat

02.02.2008 um 16:55 Uhr

@mikreb

warum denn nicht? Es sein denn, die BR Sitzungen sind zu lang und ihnen tut irgendwann der P... weh.

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mikreb

02.02.2008 um 19:17 Uhr

Der Status ist für mich das Problem. Bei Erkrankung und Urlaub müssen Ersatzmitglieder geladen werden. Bei der Wiedereingliederung bekommt man ja keinen Lohn, es ist quasi ein Sonderstatus.

M
Mona-Lisa

02.02.2008 um 19:39 Uhr

@mikreb, der Status ist krank. Soweit sind wir uns einig, oder? Das BetrVG sagt, dass "krank" ein Verhinderungsgrund ist, das muss nicht unbedingt heissen, dass ein BR-Mitglied dann nicht an einer Sitzung teilnehmen kann.

".... Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung..."

Nur sollte das BR-Mitglied dem Vorsitzenden in Kenntnis setzen, dass es trotzdem an der Sitzung teilnehmen will, damit kein Ersatzmitglied eingeladen wird.

§ 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17

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