Erstellt am 10.09.2008 um 15:31 Uhr von Konrad
Ganz klares Ja, siehe § 80 BetrVG.
Gruß Konrad
Erstellt am 10.09.2008 um 22:39 Uhr von Frauenpower
Habt ihr noch kein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)????
In § 84 Abs. 2 SGB IX ist seit 2004 die Pflicht jeden Arbeitgebers zur Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements bei gesundheitlichen Störungen von Arbeitnehmern, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind innerhalb eines Jahres, unabhängig von der Betriebsgröße. geregelt. Auch wenn sich diese Aufgabe im Schwerbehindertenrecht findet, trifft sie definitiv auf alle Arbeitnehmer zu.
Betriebliches Eingliederungsmanagement bedeutet, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer und den jeweiligen Interessenvertretungen zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann und gehört zur "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers.