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Wer bezahllt den Weg zu Paus Hin und Rückweg

BL
Betriebsrat LM
Aug 2019 bearbeitet

Wir als BR sollen eine neue Pausenregelung trefen. Der AG möchte nicht mehr die Wegstrecke der AN bezahlen. AN sollen, wenn ein Signal ertönt, den Weg in die Kantine suchen und 3 Minuten vor Ende der Pause ertönt erneut ein Signal und die AN sollen sich auf den Weg zum Arbeitsplatz machen. Ein letztes Signal ertönt und alle MA müssen am Arbeitsplatz sein. Da die Wecgstrecken mit unter 5 Minuten betragen fehlen den AN also ca. 10 Minuten ihrer 30 Minütigen Mittagspause. Ist das so rechtens?

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Community-Antworten (6)

P
paula

29.08.2019 um 15:13 Uhr

rechtens schon... es ist die Frage, ob ihr das mitgeht ;)

P
Pickel

29.08.2019 um 15:18 Uhr

Paula, wo sieht du bei dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht?

K
Kjarrigan

29.08.2019 um 15:25 Uhr

U
UdoWoe

29.08.2019 um 15:49 Uhr

In § 4 ArbZG finden sich Vorgaben, nach wievielen Stunden Arbeit eine Pause einzulegen ist (Ruhepausen). Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten genommen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Eine Ruhepause muss dabei nicht am Stück erfolgen, erlaubt ist eine Aufstückelung in Blöcke von jeweils 15 oder mehr Minuten. Beträgt die Unterbrechung weniger als 15 Minuten, zählt diese Arbeitsunterbrechung zur Arbeitszeit. Hier können durch einen Tarifvertrag aber andere Regelungen getroffen werden, etwa für Schichtbetriebe (§ 7 ArbZG).

Es heißt im Gesetzt: "mindestens 30 Minuten" und nicht maximal. Wenn der AG darauf besteht, dass der Weg als Pausenzeit anzurechnen sei, dann würde ich als BR versuchen längere Pausenzeiten zu erreichen. 5min Weg hin, 20min Anstellen für Essen und Essen, 5min Weg zurück. Wo ist da eine Pause?

Oberer Absatz habe ich hier gefunden: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/gesetzliche-regelung-arbeitspausen/12/

K
Kjarrigan

29.08.2019 um 16:59 Uhr

Hallo Udo ob deine MA da mitspielen? Pausenzeiten sind in der Regel unbezahlt. Die miesten wollen doch sowenig Pause (weil Abwesenheitzeit von zuhause = Arbeitszeit + Pausenzeit) Natürlich muss den Weg noch zumatbar sein. Ich sag mal Einen Pausenraum oder eine Kantine 1 km abseits vom Produktiongebäude mit 13 min Fussweg um dann noch 4 Min zum Essen zu haben ist unzumutbar. Und da ist halt der BR gefragt - schon in der Mitstimmung zur Kantine / Pausenraum.

P
paula

29.08.2019 um 19:39 Uhr

pickel die Frage selber wohl nicht (obwohl es sogar Leute gibt, die hier §87 I Nr. BetrVG betroffen sehen, aber das ist jetzt nicht meine Meinung), aber als BR würde ich schon wissen, wie ich da den Fuß in die Tür bekomme... und ob ein AG alles durch eine Einigungsstelle treiben will, ist dann schon die Frage

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