Gehaltsausreißer nach Unten - welche Möglichkeiten (oder sogar Pflichten?) hat der BR?
Hallo Zusammen, welche Möglichkeiten (oder sogar Pflichten?) hat der BR bei der Anfrage eines Kollegen nach Unterstützung bei vermuteter und/oder tatsächlich 'ungerechter' Bezahlung (im Gehaltsniveau vergleichbarer Kollegen deutlich nach unten abweichend)? Oder ist das grundsätzlich ein individualrechtliches Problem des Mitarbeiters?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
06.02.2008 um 15:17 Uhr
Hallo Amrulla Gilt ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag? Ist die Vermutung zutreffend ? BR hat Einsichtsrecht in die Gehaltsliste, prüfen! Gibt es eine (freiwillige) BV zu Lohn- und Gehaltsstrukturen ? Gibt es weniger als der Mindestlohn oder weniger als im Arbeitsvertrag vereinbart ???
Wenn alle Fragen mit NEIN beantwortet sind, dann ist es ein individualrechtliches Problem des Mitarbeiters
07.02.2008 um 12:08 Uhr
Dem ist so (alles NEIN)
- Vielen Dank.
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