W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Suspendierung eines BR-Mitglieds ohne Anhöhrung des BR?

F
Fortunata
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen

Ich hatte weiter unten einen post zu dem Thema "Mißhandlung von BR-Mitglied eröffnet. Vielen Dank nochmals für die zahlreichen Antworten. Nun eine neue Frage diesbezüglich. Das BR-Mitglied wurde wegen des Vorfalls suspendiert.Nun meine Frage: Ist es möglich ein BR-Mitglied ohne Anhöhrung des BR zu suspendieren? Das BR-Mitglied ist seit dem körperlichen Übergriff krank geschrieben (Arbeitsunfall, die Berufsgenossenschaft müsste sich einschalten und nachfragen). Meine Meinung nach hat der BR ein MItbestimmungsrecht, da es sich um eine personelle Maßnahme handelt.

Für jeden guten Rat bedanke ich mich schonmal vorab.

Den älteren post findet ihr weiter unten.

Gruß Fortunata

4.05701

Community-Antworten (1)

W
Waschbär

28.04.2009 um 18:59 Uhr

@Fortunata, Das Wort "Supendierung " mag es im Personalratsaltag geben, im Betrieb und dessen Rat heisst es Beurlaubung unter vortzahlung von Bezügen. Hierbei handelt der AG "einseitig" er entscheidet das der AN nicht in die Firma soll, zu meisst um einen Schaverhalt zu klären oder aber um Schaden abzuwenden. Und JA, er darf. Wo siehst Du die MBR zumal es kein Kolltektiv trifft? oder meist du weil es ein BRM ist? Eine Personelle massnahme nee eher nicht ansonsten wären abmahungen ja auch in der MBR ....

Ich glaube auch, das es hierbei unwesendlich ist wer wenn nicht Informiert hat, wichtiger ist die Genesung des Koll. Oft führt soetwas zu langen und Schweren Traumas, die nicht selten in einer arbeitsunfähigkeit enden. Siehe auch Post-Trama-Syndrom . Ist für den Betroffenen eine Schlimme sache zumal der Prozzes schleichend ist und oft in der öffentlichkeit nur Belächelt wird.

Ihre Antwort