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Zustimmung zu Überstunden verweigern?

B
BR1607
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zum Thema Genehmigung von Überstunden durch den BR.

Mich würde interessieren, unter welchen Umständen ein BR Überstunden ablehnen kann und was kann man tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem Überstunden anordnet oder Sie erst gar nicht vorab beim BR hat genehmigen lassen.

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

05.02.2008 um 19:15 Uhr

Na, das ist ein großes, weitreichendes Thema. Also ihr habt ein MBR nach §87 Abs 1 Satz 3. Das MBR endet nicht bei Eilbedürftigkeit und ist nur in Notfällen eingeschränkt. Nämlich in soweit, dass der AG sich die Zustimmung des Betriebsrates unverzüglich nachholen muß (BAG 19.02.1991, AP BetrVG 1972 §87 Nr. 42). Sollte der AG unter Mißachtung des MBR des BR Überstunden anordnen oder dulden, kann der BR hiergegen durch Einleitung eines Arbeitsgerichtsverfahrens vorgehen. Insbesondere kann er den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den AG beantragen. Das Thema ist aber wie gesagt weitreichend und ich würde Seminarbesuch empfehlen und durchstöbernd der bekannten Fachliteratur (u.a. Fiting oder Däubler).

P
pirat

05.02.2008 um 20:08 Uhr

@BR1607 ...unter welchen Umständen ein BR Überstunden ablehnen kann .... z. B, Gesundheitsschutz der MA sowie Arbeitszeitgesetz !

.....was kann man tun, wenn der Arbeitgeber trotzdem Überstunden ..... Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG, ...der Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG grob verstoßen hat.

@DJ ich dachte ich schenke dir ein t für Fitting!

D
DonJohnson

05.02.2008 um 20:28 Uhr

Oh ja, danke Pirat. Auch dafür dass du den einen Aspekt, den ich vergessen habe, beantwortet hast. Ich sagte ja ist vielschichtig was du mit deinem "z.B." ja klar zum Ausdruck gebracht hast. Unser Gremium hat überstunden abgelegt, da es nicht mehr verantwortlich war, die MA weiter zu belasten, und doch endlich neue MA eingestellt werden sollten, da eine solche Dauerbelastung aus sozialen sowie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu tollerieren ist. Nochmals danke für deine weiterführende Erklärung.

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