Dürfen Original-Zertifikate von Fortbildungen in der Personalakte liegen?
Ein Mitarbeiter hat diverse Fortbildungen belegt und hierfür jeweils Zertifikate erworben. Der Mitarbeiter zieht aus persönlichen Gründen von Wolfburg nach Hamburg. Bei seinen Bewerbungen möchte er seine erworbene Zertifikate vorlegen, um seine Chancen um einen Job zu verbessern. Da gibt es jedoch ein Problem: Der Chef hat die Original-Zertifikate in der Personalakte und der Mitarbeiter hat sie noch nicht einmal in Kopie. Das Arbeitsverhältnis war bisher gut, jedoch rückt der Chef die Original-Zertifikate nicht raus. Ist es eigentlich richtig, dass die Original-Zertifikate in der Personalakte liegen dürfen? Hat der MA nicht das Recht, die Original-Zertifikate zu haben, und Kopien gehören in die Personalakte? Welche Möglichkeiten hat der Mitarbeiter?
Community-Antworten (3)
23.06.2009 um 11:35 Uhr
@festländerin Wer hat denn die diversen Fortbildungen bezahlt?
23.06.2009 um 11:51 Uhr
@Immie Die Fortbildungen wurden von der Firma bezahlt.
Ich kenne es so, dass die Originale beim AN sind und Kopien in der Personalakte.
23.06.2009 um 12:00 Uhr
nach § 83 BetrVG hast du das recht, deine personalakte einzusehen sowie "abschriften" anzufertigen In diesem Zusammenhang hat das LAG Niedersachsen entschieden, dass dem Arbeitnehmer auch zu gestatten ist, Kopien anzufertigen, da Kopien aufgrund des technischen Fortschrittes lediglich eine manuelle Abschrift ersetzt (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.03.1981, Az.: 2 Sa 79/80).
dann hast du zumindest schon mal kopien zur vorlage........
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