Erstellt am 05.04.2013 um 17:50 Uhr von Lotte
Hallo popewatscher,
ist das ein geschickter Versuch, die Wahl anfechtbar zu machen oder was will er mit dem Original? Das müsst Ihr gut aufbewahren!
BetrVG WO: § 19 Aufbewahrung der Wahlakten
Der Betriebsrat hat die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren.
LG Lotte
Erstellt am 05.04.2013 um 18:02 Uhr von mitleser
Der WV hat das Rechtsich schulen zu lassen, der AG muss diese Kosten zahlen. Der WV beschließt die notwendige Schulungsmaßnahem und teil dem AG dieses mit. Macht der AG Probleme, was ggf sein kann, weißt diesen auf die Strafbarkeit der Wahlbehindetung lt. § 119 BetrVG hin, es droht ihm dann eine Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Haft. Seminaranbieter wie hier WAF geben gerne Rat und Hilfestellung bei der Buchung.
Erstellt am 05.04.2013 um 18:54 Uhr von popewatcher
§ 2 Wählerliste
(2) Der Arbeitgeber hat dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat den Wahlvorstand insbesondere bei
Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen.
Das schreiben dazu habe ich auch an den Arbeitgeber weitergeleitet.
Was ist wenn ich den Besagten "verschloßenen Umschlag" zur Betriebsversammlung nicht bekomme ?!
Erstellt am 06.04.2013 um 09:58 Uhr von Lotte
popewatcher,
dann könnt Ihr eine einstweilige Verfügung erwirken und außerdem gegen den AG rechtliche Schritte wegen Behinderung der BR-Wahl einleiten.
Habt Ihr die Gewerkschaft an Eurer Seite? Das wäre jetzt gut, dafür müsstet Ihr aber Mitglied sein.
LG Lotte
Erstellt am 06.04.2013 um 10:02 Uhr von gironimo
Dann könntest Du die Wahl abbrechen und das Arbeitsgericht anrufen.
Praktische Überlegungen:
Ich glaube, da müsst Ihr dann die Situation abschätzen und Euch für Teufel oder Bälzebuh entscheiden. Sicher auch eine Frage, wie groß der Betrieb ist und ob der AG alles daran setzt, die Wahl zu torpedieren.
Wenn Euch im Grunde alle wichtigen Dinge bekannt (und unstrittig) sind; also wie groß muss der zu wählende BR werden; Minderheitengeschlecht etc. würde ich es u.U. wagen und die Wahl trotzdem durchziehen.
Der AG könnte die Wahl dann zwar ggf. anfechten, das schlimmste was aber passieren könnte wäre doch, dass die Wahl wiederholt werden muss - und dann würde das Gericht wohl dafür sorgen, dass Ihr die Unterlagen bekommt.
Aber ich will Euch nicht vom rechten Weg abbringen.........
Erstellt am 06.04.2013 um 10:18 Uhr von Lotte
Hallo gironimo,
es geht ja erstmal nur um die Wahl des Wahlvorstandes. (zweistufig)
Den würde ich auch auf der Versammlung wählen lassen, mit oder ohne versiegelten Umschlag. Und bevor es dann zur Wahl kommt, muss der WV rechtlich tätig werden, wenn der AG weiter mauert.
LG Lotte
Erstellt am 06.04.2013 um 11:08 Uhr von popewatcher
Erstmal danke für eure Antworten.
Also ist es in dem Sinne nicht zwingend erforderlich, dass ich den Umschlag bekomme ?
Wir haben 16 Wahlberechtigte Arbeitnehmer, wo wir eigentlich keine Frau drunter haben. Also 1 BR müsste gewählt werden.
Was wäre wenn wir angenommen 1 Frau übersehen haben, müsste diese dann zwangsläufig zum BR gewählt werden (Minderheitengeschlecht) ?!
Erstellt am 06.04.2013 um 11:24 Uhr von Lotte
popewatcher,
jetzt noch einmal langsam. Also Ihr wählt doch erstmal nur den Wahlvorstand. Der müsste einen versiegelten Umschlag des AG nach seiner Wahl überreicht bekommen und dann die Wahl durchführen. Das kann er natürlich nicht, wenn er keine vollständigen Wahlunterlagen hat.
Deswegen würde ich an Eurer Stelle die Gewerkschaft hinzuziehen.
Ich würde bei einem AG, der vielleicht alles unternimmt, um eine BR Wahl zu verhindern, rechtlich ganz sauber vorgehen. Der WV muss also eine einstweilige Verfügung erwirken, bevor er die Wahl weiter durchführt.
LG Lotte
Erstellt am 06.04.2013 um 11:57 Uhr von popewatcher
Ich bin mir aber zu 99 % sicher das kein AN in einer Gewerkschaft ist.
Oder ist dies auch bei der Wahl nicht zwingend erforderlich.
Denn ich weiß das für unsere Branche die IG-Metall zuständig ist.
Da die Wahl zum WV bereits am Mittwoch ist, kann man diese noch kurzfristig dazu einladen oder reicht es wenn man die telefonisch Kontaktiert ?!
Erstellt am 06.04.2013 um 12:35 Uhr von Snooker
@popowatcher
Ich würd sagen ruf gleich Montag morgen an bei der IG Metall und schildere dort kurz den Sachverhalt und man wird dir Auskunft geben. Ist ja auch wichtig das wenn das ganze Prozedere auf dem Werksgelände stattfindet, dass ein Gewerkschaftsvertreter dann auch Zutritt auf das Werksgelände hat. Heißt für euch, bei Zusage diesen auch beim AG anmelden.
Des weiteren sehe ich nach deinen bisher gemachten Schilderungen noch keinen Anlass dafür zu vermuten das der AG Probleme machen will, wegen Betriebsrat. Die Tatsache das er das Originalschreiben haben will ist dafür alleine noch kein Indiz. Sage ihm diesbezüglich aber da dies eine Einladung an alle ist. Demnach ist auch jeder Angestellte Adressat des Schreibens. Defakto bleibt das schreiben da wo es ist. Er kann, auch wenn er keinen Betriebsrat wählen kann die selbe Quelle nutzen wie die AN. Wenn er Theater macht versuche ihm zu erklären das er in einem zukünftigen BR das er in einem BR das positive sehen soll. So hat er in Zukunft einen Ansprechpartner und nicht 16.
Erstellt am 06.04.2013 um 12:52 Uhr von blackjack
Snooker,
#Ich bin mir aber zu 99 % sicher das *KEIN* AN in einer Gewerkschaft ist.#
Glaubst Du wirklich, die IG Metall, macht auch nur einen Finger krumm?
Erstellt am 06.04.2013 um 13:00 Uhr von Snooker
@blackjack
Ich denke das hängt mit ab von der Region in der sie sich befinden dort. Deshalb würde ich nie pauschal sagen nee da kommt eh keiner.
Erstellt am 06.04.2013 um 14:36 Uhr von gironimo
Um es kurz zu sagen,
ich würde wählen.
Wichtig ist Euch doch, erst einmal einen BR zu haben. Wenn der AG Lust verspürt, möge er das Gericht bemühen.
Und wenn sich plötzlich jemand als Frau outet - pech gehabt!
Erstellt am 06.04.2013 um 14:47 Uhr von Lotte
Ich hab jetzt mal kopiert, was der Däubler unter RN 1 zur WO § 30 schreibt:
"...Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, hat der WV die Versammlung zu unterbrechen und den AG zur unverzüglichen Herausgabe bzw. zur Ergänzung der Angabe aufzufordern.1 Kommt der AG dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkung nicht unverzüglich nach, ist die Wahlversammlung zu vertagen. Der AG ist sodann im Wege der einstweiligen Verfügung zu verpflichten, die notwendigen Angaben vorzunehmen.."
gironimo,
was gewinnen sie, wenn sie wählen? Die Anfechtung der Wahl würde der AG wohl gewinnen. Eine einstweilige Verfügung geht ja zum Glück noch recht schnell, wahrscheinlich würde die Wahl vier Wochen später statt finden können. 16 AN bekommt man auch recht schnell versammelt...
LG Lotte
Erstellt am 06.04.2013 um 15:01 Uhr von Nubbel
http://www.beck-shop.de/trefferliste.aspx?action=reihe&serieID=37630
erstaunlich was betriebsräte privat investieren
Erstellt am 06.04.2013 um 17:48 Uhr von Snooker
@Nubbel
Was soll uns das sagen? Ich bin schon seit knapp 3 Jahren kein BRM stelli vom KBRV mehr aber auch ich hab noch über 30 Bücher. Man soll es nicht meinen, aber gerade diese Woche sind noch zwei Bücher neu dazu gekommen. Man sieht, das geschriebene Wort auf Papier lebt noch.
Erstellt am 07.04.2013 um 15:44 Uhr von gironimo
Lotte -
ein kleiner Betrieb. Der Chef kennt jeden persönlich und per Handschlag. Alle sind unerfahren und machen das zum ersten Mal. Jetzt soll der Wahlvorstand zum Gericht, damit der AG eine Liste rausrückt und man die Erkenntnis erlangt, dass es so ist wie man ohnehin dachte/wusste.
Oder man vertraut auf das Wissen das man hat und führt die Wahl durch (mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in dieser Frage richtig). Wird der AG (für den das ja auch alles neu ist) wirklich klagen (er wäre es ja, der dann zum Gericht müsste - doch ein erheblicher Unterschied, meine ich).
Und wenn der Fehler derart war, dass dadurch das Wahlergebnis nicht geändert werden könnte?
Darum meine ich - ich würde wählen..... was gewinnen sie? Weniger Stress und Reibungsverlust, der vom Wahlvorstand ausgehen würde und eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber akzeptiert.
Erstellt am 08.04.2013 um 10:29 Uhr von popewatcher
Hallo, jetzt hat sich ein Initiator von der Einladung am Aushang runter gestrichen. Kann die Wahl zum WV trotzdem ausgeführt werden ?!
Erstellt am 08.04.2013 um 15:26 Uhr von Lotte
Ich kann nur noch einmal empfehlen, die Gewerkschaft hinzuzuziehen. Vielleicht sind diese Widrigkeiten, mit denen Du gerade konfontiert wirst, ein Grund einzutreten? Auch wenn sonst niemand organisiert ist und Ihr klein seid: Hier würde Dir als Mitglied normalerweise geholfen werden. Ob das in Eurem Bezirk auch so ist, musst Du fragen. Aber wenn nicht, würde ich mich an Deiner Stelle beim 1. Bevollmächtigten oder beim Bezirksleiter beschweren.
Mir riecht das alles etwas nach Wahlbehinderung, alleine die Kraft zu behalten ist schwer. Die Gewerkschaft bietet Dir auch den notwendigen Rechtschutz.
LG Lotte