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Funktionszeit schon Schichtarbeit?

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in einem Bereich (3 MA) soll eine "Funktionszeit" von 07:00 bis 18:00 eingeführt werden. Bisher galt: 40 Wochenarbeitsstunden lt. Arbeitsvertrag, "freie" Verteilung der Stunden von MO bis FR im Ermessen der AN. Das der BR bei Lage und Verteilung der AZ im Boot ist ist klar. Da es sich um 11 Stunden Funktionszeit handelt, die nicht von einem MA geleistet werden kann, ist die Frage ob es hier schon in Richtung Schicharbeit geht (wir haben eine BV Schichtarbeit....)

don`t worry be happy

6.17202

Community-Antworten (2)

JS
Jack Sparrow

04.02.2008 um 19:41 Uhr

@happy Die Kollegen können nicht mehr machen was sie wollen, da ist Absprache gefordert, kann auch schief gehen...

Die Funktionszeit ist eine Erweiterung des Gleitzeitmodells. Sie enthält anstatt einer Kernzeit, bei der eine Anwesenheitspflicht für alle Beschäftigten besteht, betrieblich vereinbarte Funktionszeiten. Diese legen grundsätzlich den zeitlichen Rahmen für die Funktionsfähigkeit der unterschiedlichen Arbeitsbereiche eines Unternehmens fest. In Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen kann – entsprechend der betrieblichen Belange – die Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen der Funktionszeit selbst bestimmt werden.

Hier ist eine BV zu finden...

http://www.asfh-berlin.de/uploads/media/Dienstvereinbarung_Arbeitszeit.pdf

H
happy

05.02.2008 um 09:10 Uhr

Ich bin einer der drei betroffenen Kollegen..... Für mich ist ein Arbeitsbeginn um 07:00 , wg. Betreuung unserer Tochter morgens (KiGa), nicht möglich. Ich kann den anderen Kollgen kaum zumuten im Wechsel um 07:00 anzufangen und meine Begeisterung dann ev. häufig bis 18:00 zu arbeiten hält sich in Grenzen. Es ist auch noch nicht festgelegt ob von 07:00 bis 08:00 bzw. bis 18:00 ein Kollege "körperlich" anwesend sein muss oder ob ev. eine telefonische "Rufbereitschaft" reicht.

wie sagte doch ein bekannter Ex-Fussballer: schaun mer mal

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