Hallo zusammen,

das Bundesarbeitsgericht (Urteil 19.12.2018, 10ARZ 231/18) hat seine Rechtsprechung geändert und geurteilt, dass Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeit hinausgeht.

Mich Interessiert, hat jemand die Umsetzung des Gesetz im Betrieb überprüft?
Wie seit Ihr vorgegangen ? Gibt es Ergebnisse, setzt der Arbeitgeber dies um?

Vielen Dank:-)