Hallo, habe da mal eine Frage zum Thema Teilzeitarbeit. Bei uns im Unternehmen existieren Arbeitsverträge mit einer 35 oder 40 Std. Woche. Seit ca. 2 Jahren arbeiten alle 2,5h mehr ohne Lohnausgleich, damit es der Firma dadurch wieder besser geht. Es gibt bei uns allerdings auch Mitarbeiter die nur an 3 oder 4 Tagen in der Woche beschäftigt sind sprich Teilzeitbeschäftigte sind. Diese müssen genauso wie alle Vollzeitbeschäftigte auch 2,5 h ohne Lohnausgleich arbeiten. Meine Frage ist....darf der Arbeitsgeber die 2,5h bei diesen MA auch verlangen oder müßte er das nicht anteilmäßig irgendwie regeln sprich daß diese Personen zb nur 1,5h ohne Lohnausgleich arbeiten, damit das ganze fair ist? Was und wie kann der BR dies bei der GL durchsetzen? Kann man sich da auf irgendwelche Gesetze berufen?? Danke für die Hilfe.