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Teilzeitarbeit - 2,5h mehr ohne Lohnausgleich?

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Karin77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe da mal eine Frage zum Thema Teilzeitarbeit. Bei uns im Unternehmen existieren Arbeitsverträge mit einer 35 oder 40 Std. Woche. Seit ca. 2 Jahren arbeiten alle 2,5h mehr ohne Lohnausgleich, damit es der Firma dadurch wieder besser geht. Es gibt bei uns allerdings auch Mitarbeiter die nur an 3 oder 4 Tagen in der Woche beschäftigt sind sprich Teilzeitbeschäftigte sind. Diese müssen genauso wie alle Vollzeitbeschäftigte auch 2,5 h ohne Lohnausgleich arbeiten. Meine Frage ist....darf der Arbeitsgeber die 2,5h bei diesen MA auch verlangen oder müßte er das nicht anteilmäßig irgendwie regeln sprich daß diese Personen zb nur 1,5h ohne Lohnausgleich arbeiten, damit das ganze fair ist? Was und wie kann der BR dies bei der GL durchsetzen? Kann man sich da auf irgendwelche Gesetze berufen?? Danke für die Hilfe.

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

30.09.2006 um 16:22 Uhr

@Karin77, war der Betriebsrat bei diesem "in Zukunft werden 2,5 Std ohne Lohnausgleich gearbeitet," beteiligt?

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Karin77

30.09.2006 um 19:41 Uhr

hi das hat der alte br in eine betriebsvereinbarung reingenommen, d.h. diese gilt noch bis nov., wenn wir als neuer br die nicht kuendigen dann läufts ein jahr weiter und es sieht wirklich so aus dass wir weiterhin damit fahren müssen da sonst leute entlassen werden. mich interessiert jetzt in erster linie wie das mit den teilzeitbeschäftigten ist...müssen die auch 2,5h arbeiten oder kann man das ändern als br, weil das nicht ja verhältnismässig mit den stunden dann passt, bzw das ja etwas unfair denen gegenüber ist, bin erst deit mai im br und kenn mich da noch net soo aus:-)

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Mona-Lisa

30.09.2006 um 22:48 Uhr

@Karin77, gibt`s bei euch einen Wirtschaftsausschuss? Wenn ja, wäre es an der Zeit, dass der mal aktiv wird!

Ich kann dir nicht mit Sicherheit sagen, mit welchem Anteil die Teilzeitbeschäftigten diese für den Arbeitgeber kostenlose Arbeitszeit aufbringen müssten. Ich meine zwar auch - nur anteilmässig....

An eurer Stelle würde ich die BV auf jeden Fall kündigen! Fraglich ist nur, wie die Kündigungsfristen dieser BV aussehen......

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Heini

01.10.2006 um 00:35 Uhr

Sicherlich ist bei den Teilzeitbeschäftigten die Arbeitzeitänderung anteilig zu berechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, das so eine BV überhaupt rechtens ist. Der AG und BR können nicht vereinbaren, das Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit individuell in einem Arbeitsvertrag geregelt haben künftig ohne Lohnausgleich länger arbeiten müssen.

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muffinman

01.10.2006 um 15:20 Uhr

Diese BV würde ich aber sofort prüfen lassen, was Du geschildert hat, springt die Unwirksamkeit ja förmlich aus ihr heraus. Ich würde auch meinen, das die zweifelhaften 2.5 Std. auf eine Vollzeitstelle anzurechen sind, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter müssten dann nur anteilig mehr arbeiten. Im übrigen haben die Kollegen doch Arbeitsverträge, da müßt Ihr dann auch prüfen, ob die BV überhaupt wirksam ist!

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