Erstellt am 30.09.2006 um 14:22 Uhr von Mona-Lisa
@Karin77,
war der Betriebsrat bei diesem "in Zukunft werden 2,5 Std ohne Lohnausgleich gearbeitet," beteiligt?
Erstellt am 30.09.2006 um 17:41 Uhr von Karin77
hi
das hat der alte br in eine betriebsvereinbarung reingenommen, d.h. diese gilt noch bis nov., wenn wir als neuer br die nicht kuendigen dann läufts ein jahr weiter und es sieht wirklich so aus dass wir weiterhin damit fahren müssen da sonst leute entlassen werden. mich interessiert jetzt in erster linie wie das mit den teilzeitbeschäftigten ist...müssen die auch 2,5h arbeiten oder kann man das ändern als br, weil das nicht ja verhältnismässig mit den stunden dann passt, bzw das ja etwas unfair denen gegenüber ist, bin erst deit mai im br und kenn mich da noch net soo aus:-)
Erstellt am 30.09.2006 um 20:48 Uhr von Mona-Lisa
@Karin77,
gibt`s bei euch einen Wirtschaftsausschuss? Wenn ja, wäre es an der Zeit, dass der mal aktiv wird!
Ich kann dir nicht mit Sicherheit sagen, mit welchem Anteil die Teilzeitbeschäftigten diese für den Arbeitgeber kostenlose Arbeitszeit aufbringen müssten. Ich meine zwar auch - nur anteilmässig....
An eurer Stelle würde ich die BV auf jeden Fall kündigen! Fraglich ist nur, wie die Kündigungsfristen dieser BV aussehen......
Erstellt am 30.09.2006 um 22:35 Uhr von Heini
Sicherlich ist bei den Teilzeitbeschäftigten die Arbeitzeitänderung anteilig zu berechnen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das so eine BV überhaupt rechtens ist.
Der AG und BR können nicht vereinbaren, das Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit individuell in einem Arbeitsvertrag geregelt haben künftig ohne Lohnausgleich länger arbeiten müssen.
Erstellt am 01.10.2006 um 13:20 Uhr von muffinman
Diese BV würde ich aber sofort prüfen lassen, was Du geschildert hat, springt die Unwirksamkeit ja förmlich aus ihr heraus. Ich würde auch meinen, das die zweifelhaften 2.5 Std. auf eine Vollzeitstelle anzurechen sind, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter müssten dann nur anteilig mehr arbeiten. Im übrigen haben die Kollegen doch Arbeitsverträge, da müßt Ihr dann auch prüfen, ob die BV überhaupt wirksam ist!