Eine Kollegin hat sich an mich gewendet. Sie ist im 3-jährigen Erziehungsurlaub, möchte aber schon jetzt wieder in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Der Betrieb hat in der letzten Zeit einige Leute aus wirtschaftlichen Gründen entlassen. Für sie ist keine Vertretung eingestellt worden. Eine andere Kollegin, die nach ihr in Elternzeit gegangen ist, hat jetzt eine Teilzeitarbeit genehmigt bekommen.

Hier nun meine Fragen:
Hat sie ein Anrecht auf eine Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs?
Unter welchen Bedingungen kann der AG es eventuell ablehnen?
Darf sie bei einem anderen AG während des Erziehungsurlaubs arbeiten?