MB bei Veränderung der Mindestschichtbesetzung im Krankenhaus
Unser Arbeitgeber möchte die Mindestschichtbesetzung für die jeweiligen Stationen nach unten "anpassen". Begründung, Vergleichsanalyse zu anderen Häusern. Unser BR hat recherchiert und ist zum gleichen Ergebnis wie der AG gekommen. Trotzdem wollen wir uns nicht immer am Schlechteren orientieren. Welche Möglichkeiten haben wir aus eurer Sicht dem zu entgegnen. Danke euch
Community-Antworten (3)
27.08.2019 um 14:02 Uhr
Wendet euch mal einen Berufsverband der Pflegekräfte. Solche Verbände haben mitunter eigene Berechnungen zum Thema Personaleinsatz. Da könnt ihr dann den wirtschaftlich optimierten Zahlen fachlich optimierte Zahlen entgegensetzen. Da habt ihr dann wenigstens ein paar Argumente. Nicht alle Berufsverbände geben Nichtmitgliedern oder Berufsfremden Auskünfte. In diesem Fall fragt unter den Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege nach, ob eventuell jemand Mitglied ist. Ihr findet den DBfK im Internet unter: https://www.dbfk.de
27.08.2019 um 14:40 Uhr
Möglichkeit: Den Schichtplänen nicht mehr zustimmen. Gegebenenfalls die BV dazu kündigen.
27.08.2019 um 15:01 Uhr
seehas Wendet euch mal einen Berufsverband der Pflegekräfte. Solche Verbände haben mitunter eigene Berechnungen zum Thema Personaleinsatz. Da könnt ihr dann den wirtschaftlich optimierten Zahlen fachlich optimierte Zahlen entgegensetzen. Das interessiert die meisten Krankenhausarbeitgeber weniger als einen feuchten Kehricht.
Den Schichtplänen nicht mehr zustimmen. Ich kenne einen BR, der das gerade durchexerciert hat. Es gab eine mündlich abgemachte, sogenannte Standardbesetzung für die Stationen. Jahrelang hat der AG die Ablehnung von Dienstplänen bei Unterschreitung dieser Standardbesetzung akzeptiert und so gut es eben ging nachgebessert. Nach der Einführung der so "grandios schlechten" Mindestbesetzung von Herrn Spahn, orientiert sich der AG nur noch daran und diese liegt leider unterhalb der besprochenen Standardbesetzung. BR hat das vor die Einigungsstelle getrieben und verloren. Der BR hat bei der Besetzungsstärke keine MB. Das wurde sogar LAG richterlich entschieden, nachdem eine Einigungsstelle zugunsten eines BR entschieden hatte.
Gegebenenfalls die BV dazu kündigen. Welche BV? Welcher AG schließt denn eine BV zur Besetzungsstärke ab, wenn er genau weiß, dass der BR hier keine MB hat?
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