Erstellt am 11.09.2013 um 12:04 Uhr von Watschenbaum
es ist doch keine Frage, ob der AN "darf" (man kann es ihm nicht verbieten)
sondern ob er will oder sogar sollte, um gfs. dadurch rechtzeitig entlastet zu sein, bevor etwas passiert
https:www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/ueberlastungsanzeige/
Erstellt am 12.09.2013 um 22:58 Uhr von Maclogic
@Kamipu,
der AN hat eine Anzeige zu schreiben wenn eine Gefährdung vorraussichtlicht entsteht oder sogar entstanden ist. Ansonsten würde er sich selbst bei einem Schaden der aufgrund organisatorischer Fehlplanung entstanden ist mit haftbar machen.
Erstellt am 13.09.2013 um 09:28 Uhr von Kölner
...ich würde mich mit dem Thema "Exculpation" in der Pflege mal intensiver auseinandersetzen. Es könnte ratsam sein, eine solche Anzeige beim AG zu machen; genauso könnte es aber auch geboten sein, diese zu lassen!
Erstellt am 13.09.2013 um 09:48 Uhr von Kamipu
Danke für eure Meinungen. Wir hatten es geschafft MA zu motivieren die Gefährdung anzuzeigen. Leider wurden die Schreiberlinge zur Seite genommen und die Stationleitungen die ja nur auf das vorhandene Personal zurückgreifen können wurden zum Schuldigen deklariert. Man kann immer nur darauf verweisen, dass es unseres Erachtens die wichtigste Äußerungsform für Pflegemitarbeiter sein kann. Wenn eine Flut dieser Anzeigen eingehen, wird auch mal nachpersonalisiert.