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Gefährdungsanzeige

K
Kamipu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Frage zur Gefährdungsanzeige (Pflege). In unserer Klinik soll die Mindestschichtbesetzung reduziert werden. Darf ein Mitarbeiter eine Gefährdungsanzeige schreiben, wenn er die Sicherheit Patienten durch die verringerte Besetzung nicht mehr gewährleisten kann? Die PDL sagt nein.

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Community-Antworten (4)

W
Watschenbaum

11.09.2013 um 14:04 Uhr

es ist doch keine Frage, ob der AN "darf" (man kann es ihm nicht verbieten) sondern ob er will oder sogar sollte, um gfs. dadurch rechtzeitig entlastet zu sein, bevor etwas passiert

https:www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/ueberlastungsanzeige/

M
Maclogic

13.09.2013 um 00:58 Uhr

@Kamipu, der AN hat eine Anzeige zu schreiben wenn eine Gefährdung vorraussichtlicht entsteht oder sogar entstanden ist. Ansonsten würde er sich selbst bei einem Schaden der aufgrund organisatorischer Fehlplanung entstanden ist mit haftbar machen.

K
Kölner

13.09.2013 um 11:28 Uhr

...ich würde mich mit dem Thema "Exculpation" in der Pflege mal intensiver auseinandersetzen. Es könnte ratsam sein, eine solche Anzeige beim AG zu machen; genauso könnte es aber auch geboten sein, diese zu lassen!

K
Kamipu

13.09.2013 um 11:48 Uhr

Danke für eure Meinungen. Wir hatten es geschafft MA zu motivieren die Gefährdung anzuzeigen. Leider wurden die Schreiberlinge zur Seite genommen und die Stationleitungen die ja nur auf das vorhandene Personal zurückgreifen können wurden zum Schuldigen deklariert. Man kann immer nur darauf verweisen, dass es unseres Erachtens die wichtigste Äußerungsform für Pflegemitarbeiter sein kann. Wenn eine Flut dieser Anzeigen eingehen, wird auch mal nachpersonalisiert.

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