Unterschiedliche Entlohnung bei gleicher Tätigkeit - Hat der BR hier die Möglichkeit, für die Kollegen eine Gehaltserhöhung zu erwirken?
Hallo Mitstreiter,
folgender Sachverhalt: In unserer Firma (tarfigebunden) erhalten Kollegen einer Gruppe mit genau der selben Tätigkeit unterschiedliche Gehälter. Hat der BR hier die Möglichkeit, für die Kollegen eine Gehaltserhöhung zu erwirken? Hat der BR vielleicht sogar die Pflicht, hier für die Kollegen etwas zu unternehmen, die deutlich weniger verdienen?
Oder muss jeder Kollege selber tätig werden? Indiviualrecht?!
Vielen Dank! Gruß Sandmann
Community-Antworten (2)
04.02.2008 um 09:23 Uhr
Hallo Sandmann bei Tarifgebundenheit man muss 2 Dinge unterscheiden: Ihr als BR seid zuständig für die richtige Eingruppierung bei Einstellungen (gleiche Tarifgruppe für gleiche Tätigkeit) und evtl. nachvollziehbare korrekte individuelle Leistungszulage.
Nicht zuständig seid ihr für Gehalt an sich, das freiwillige übertarifliche Zulagen enthalten könnte.
04.02.2008 um 09:27 Uhr
Hallo Konrad,
und genau das ist der Punkt. Einige Kollegen sind in TG III und andere in TG IV, bei, ich wiederhole, genau der gleichen Tätigkeit!
Gruss Sandmann
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