Erstellt am 01.02.2008 um 07:12 Uhr von Frank B
Zuerst sollte man sich den §102 BetrVG, vor allem die Kommentierungen, durchlesen. Im Absatz 3 sind die Widerspruchsgründe abschliessend aufgezählt. Ihr solltet daher prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, der anstehenden Kündigung zu widersprechen.
Mitunter gibt es auch Musterschreiben für einen Widerspruch.
Erstellt am 01.02.2008 um 07:37 Uhr von Mona-Lisa
@nuna,
demzufolge liegt ja noch kein Kündigungsantrag vor!
Deine Angaben sind etwas zu dürftig, um dir Tipp's zu geben.