§ 28 Hilfe im außerordendlichen Notfall v.der Gewerkschaft - Ist diese Hilfe nur einmalig?
Moin!
Möchte gerne mal wissen,wie oft man den §28 (Hilfe im außerordendlichen Notfall) v.der Gewerkschaft in Anspruch nehmen darf.Ist diese Hilfe nur einmalig?
Gruß MAGICBOX44
Community-Antworten (2)
19.02.2010 um 07:28 Uhr
Moin, ich gehe mal davon aus, dass die GW die IG-Metall ist. Mir ist da keine Beschränkung bekannt, es kommt m.E. immer auf den konkreten Fall an.
Gesuche um Unterstützung bei außerordentlicher Notlage sind zusammen mit der Schilderung der Notlage und der Familienverhältnisse schriftlich mit dem Mitgliedsausweis beim zuständigen Ortsvorstand einzureichen. Über den Antrag hat der Ortsvorstand in seiner nächsten Sitzung eine Entscheidung zu treffen.
19.02.2010 um 08:38 Uhr
Moin,Moin!
Danke Werner für die schnelle Antwort!!!
Gruß MAGICBOX44
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