Erstellt am 18.10.2008 um 22:16 Uhr von Akira
Hallo Pfleger Wolle
Habe diesen Satz schon mal gehört, vom einem Sanitäter.
Wir müssen Erste Hilfe leisten bis der Notarzt vor Ort ist und übernimmt.
Auf unsere Frage. Auch wenn sie schon den Tod *erkennen*?
Ich will hier nicht schreiben den Tod feststellen.
denn die Antwort war wie folgt:
Wir haben Erste Hilfe zu leisten bis der Notarzt eintrifft , übernimmt und den Tod feststellt.
Wir dürfen es nicht, das darf nur ein Arzt.
So wird es dann bei Euch auch sein. Aber nehme doch einmal Kontakt mit einem Rettungssanitäter auf, und hake dort mal nach.
Erstellt am 19.10.2008 um 19:27 Uhr von Maclogic
Hallo Wolle,
bin ganz schön erschrocken über deine Anfrage. Ich bin selber Fachkrankenpfleger für Intensiv u. Anästhesie und habe auch schon in einem Alten-Pflegeheim Nachtschichten geleistet.Das war eine Erfahrung die ich nicht missen möchte.
Es ist doch ganz klar, dass man bei Hinzukommen zu einem Notfall alles erdenkliche unternimmt bis hin zur Reanimation.
In einem Alten-Pflegeheim würde ich das aber ein bisschen differenzierter sehen.
Unverständlich ist für mich die Aussage:
"bei uns im Heim da wurde nun Gesagt das im Zweifel immer erste Hilfe (Herz Druck) erfolgen muss,egal ob 80 oder 100.auch wenn der Bewohner schon sehr Tot ausehen sollte, bei unerwarteten todesfällen dasheisst das keiner es vorher wusste und der notarzt kommen muss soll die Schwester Hilfe leisten."
Ist das jetzt eine Dienstanweisung?
Ich frage mich, ob ihr da nicht genötigt werdet "Leichenschändung" zu betreiben.
Ferner was für eine moralische Auffassung in eurem Heim herscht. Da ist doch die Frage Erste oder letzte Hilfe.
Erste Hilfe hat doch eine ganz klare andere Bedeutung.
Darf denn ein 80 oder 100 Jähriger denn nicht einfach auch "überraschend" sterben?
Ich würde mich da doch fragen was würdiges Sterben für mich bedeudet. Das bleibt auch dir überlassen.
Das Urteil möchte ich mal sehen, wenn da ein Pfleger wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird.
Also entscheide nach deinem besten Fachwissen und Gewissen wenn du demnächst in solch eine Situation kommst.
Ach ja, bevor du überhaupt anfängst mit solch einem blinden Aktivismus, gibt es ja auch die allgemein verbindlichen Richtlinien.
1. Hilfe holen
2. Notarzt verständigen
3. Reanimation beginnen ( überlegen was man da tun muss )
4. Intubieren, Viggo legen, nicht vergessen doch auch mal wieder den Puls fühlen
also die ganze Bandbreite der Notfallmaßnahmen.
Da benötigt ihr bestimmt alle erstmal eine Fort- und Weiterbildung.(Megacode-Training)
Das solltet ihr bei jedem Verstorbenen bei euch im Heim ein paar mal machen. Mal sehen was passiert wenn der Notarzt dann 5 oder 10 mal dagewesen ist.
Vielleicht ist es aber ganz gut wenn ihr bei euch im Heim, diesen Sachverhalt mal diskutiert.
Es gibt aber auch noch so etwas wie eine Patientenverfügung. Hat aber leider nicht jeder Mensch.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Gruß
Maclogic