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Abendessen als arbeitszeit

M
mitleidenschaft
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, eine Kollegen hatte besuch aus England. Sie hat ihm zum Abendessen eingeladen, bzw. die Firma hat die Rechnung bezahlt. Der Chef hat zu keiner Zeit was dagegen gesagt. Allerdings gibt es ein policy, schon Jahren alt, das besage das „die Wahrnehmung einer Esseneinladung durch Kollegen oder dritte ist immer freiwillig und gilt nicht als Arbeitszeit“. Kann das stimmen. Sie war allein mit den Kollegen aus England. Sie müsste fahren, sie musste das Restaurant aussuchen. Es geht um ca. 3 stunden. Können wir draufbestehen dass sie die 3 stunden bezahlt bekommt? Noch dazu soll sie an den Tag 11 Stunden gearbeitet haben, wenn die 3 stunden zählen.

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Community-Antworten (7)

E
enigmathika

23.08.2019 um 12:47 Uhr

Hallo, "die Wahrnehmung einer Esseneinladung durch Kollegen oder dritte ist immer freiwillig und gilt nicht als Arbeitszeit“. Das trifft in diesem Fall auf die Kollegin nicht zu, da sie ja nicht eingeladen wurde, sondern im Namen der Firma eingeladen hat. Sie musste also hingehen, von Freiwilligkeit kann nicht die Rede sein. Meiner bescheidenen Meinung nach wäre das in diesem Fall Arbeitszeit.

Gruß, Enigmathika

S
seehas

23.08.2019 um 13:24 Uhr

Ganz so deutlich ist das nicht wie Enigmathika das darstellt. Sie hat den Kollegen eingeladen, der Chef hat zu keiner Zeit etwas dagegen gesagt und er hat die Rechnung übernommen. Daraus zu schließen, dass es ein Auftrag vom Chef war ist weit hergeholt. Wenn die Kollegin im Vorfeld darüber gesprochen hätte, dass das für sie Arbeitszeit ist und der Chef widerspricht nicht, dann sieht es anders aus. Ich würde mich hier auf's Verhandeln verlegen. Nicht fordern sondern fragen. Da kommt manchmal mehr dabei heraus. Forderungen werden in so einem Fall gerne als unverschämt abgelehnt. Über eine Nachfrage kann man diskutieren.

K
kratzbürste

23.08.2019 um 15:55 Uhr

Mal abgesehen davon, dass die Policy fragwürdig ist und nur wegen des toll klingenden englischen Titels nicht die Mitbestimmung bei der Verteilung der Arbeitszeit außer Kraft setzt.

P
Pjöööng

23.08.2019 um 16:06 Uhr

Sorry, aber was soll an dieser policy "dass die Wahrnehmung einer Esseneinladung durch Kollegen oder dritte ist immer freiwillig und gilt nicht als Arbeitszeit“ denn fragwürdig sein?

Und wo in Gottes Namen siehst Du hier die Mitbestimmung berührt?

P
paula

23.08.2019 um 16:27 Uhr

ich war auch schon viel Essen als Geschäftspartner oder auch als BRM mit Sachverständigen und Co. Ich bin niemals auf die Idee gekommen dies als Arbeitszeit abzurechnen

C
celestro

23.08.2019 um 16:34 Uhr

"Und wo in Gottes Namen siehst Du hier die Mitbestimmung berührt?"

Vor allem, da die Richtlinie ja deutlich sagt: "Ist KEINE Arbeitszeit!"

U
UdoWoe

26.08.2019 um 10:24 Uhr

Im Umkehrschluß würde ich jetzt keine Esseneinladung mehr annehmen und würde die Kollegen aus England (oder wo auch immer her) sich selbst überlassen (ob das im Sinne der Firma ist...). Wenn ich im Namen der Firma Kollegen einlade und der Chef die Rechnung übernimmt, dann wäre das für mich ein Indiz dafür, dass ich Namen der Firma und des Chefs handle. Ich würde die besagte "policy" (komischer Name) als BR überprüfen lassen. Jedensfalls sollte man sich in dieser Firma genau überlegen ob ich weiterhin als MA ein Essen für auswärtige Kollegen und Kolleginnen organisiere und meine Freizeit opfere. Womöglich muss der Einladende das Essen sogar noch versteuern... das wärs...

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