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Betriebsvereinbarung Lohn

N
nina-99
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Arbeiter bekamen bisher immer Abschlagszahlungen, dieses soll nun geändert werden, sprich konstanten Lohn.Wir als BR sind auch nach einigen hin und her dafür und haben es gestern nocheinmal mit der GL besprochen. Dort wurde uns versichert, dass wir heute die neue Betriebsvereinbarung (so besprochen wie gestern) bekommen mit Gültigkeit zum 01.02.. Nun allerdings wurde Gültigkeit der Betriebsvereinbarung auf den 01.03. gesetzt. Da die Arbeiter mit der "alten" Abrechnung im Januar, stundentechnisch plus gemacht haben, und sich dieses im Februar wieder ausgleicht. Was können wir machen?

5.10001

Community-Antworten (1)

B
betriebsratten

31.01.2008 um 14:37 Uhr

Könnt Ihr gar nicht mit einer BV regeln

Nach § 77 Absatz 3 Satz 1 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Die Vorschrift gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Dazu räumt sie den Tarifvertragsparteien den Vorrang zur Regelung von Arbeitsbedingungen ein.

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