Urlaub oder Gleittag - wer noch Überstunden hat, dem zieht die Personalabteilung statt Urlaub die dafür notwendige Stundenanzahl vom Zeitkonto ab?
Hallo, einige Kollegen sind auf uns zugekommen, da unsere Personalabteilung willkürlich über Urlaub oder Gleittag entscheidet. D.h. füllt ein Kollege einen Urlaubsschein aus und hat aber auch Überstunden, so wird demjenigen nicht 1 Urlaubstag, sondern die dafür notwendige Stundenanzahl vom Zeitkonto abgezogen. Die Kollegen hätten aber gerne ihr "Zeitpolster" behalten um an ruhigeren Tagen auch mal früher gehen zu können ohne ins minus abzurutschen. Ist das vorgehen der Personalabteilung OK? Im Bundesurlaubsgesetz habe ich dazu nichts gefunden.
Community-Antworten (5)
30.01.2008 um 16:33 Uhr
Wenn Ihr eine Gleitzeitregelung habt, sollte es dazu auch eine Betriebsvereinbarung geben, in der solche Fragen geregelt sein sollten. Habt Ihr eine?
30.01.2008 um 16:55 Uhr
@wölfchen, "kopfkratz...." jetzt hab ich ein Problem... ;-) wenn ich einen Urlaubsschein ausfülle und der vom Vorgesetzten unterschrieben, also genehmigt ist, kann ich mit Fug und Recht davon ausgehen, dass auch ein Tag Urlaub und nicht Stunden vom Zeitkonto berechnet wird. Daran ändert auch eine Betriebsvereinbarung nicht's.
30.01.2008 um 17:38 Uhr
@ wölfchen
Ja, wir haben eine BV. Darin ist "nur" geregelt, dass man im Monat nicht mehr als 2 Gleittage nehmen kann und das alle Überstunden >30 am Monatsende gecancelt und im Folgemonat ausbezahlt werden. Es handelt sich aber bei den Kollegen um keine, die sich kurz vor dieser 30iger Grenze befinden, sondern die haben zw. 10 und 20 Überstunden.
30.01.2008 um 23:03 Uhr
Schau mal, was ich für Dich im Erfurter Kommentar gefunden habe: "Eine Ersetzungsbefugnis ist – bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung – individual- oder kollektivvertraglich zu vereinbaren. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ohne vertragliche Ermächtigung statt des Urlaubs Freizeitausgleich anordnen kann. Problematisch ist somit, ob ihm eine sog. Ersetzungsbefugnis zusteht. Da eine Ersetzungsbefugnis im Arbeitsrecht jedoch nicht gesetzlich vorgesehen ist, muss für deren Zulässigkeit zumindest eine tarif- oder einzelvertragliche Vereinbarung vorliegen. Fehlt auch diese, dann steht dem Arbeitgeber kein Recht darauf zu. Ordnet der Arbeitgeber trotz Fehlens einer solchen Ersetzungsbefugnis dennoch die Freistellung des Arbeitnehmer von der Arbeit in dem betreffenden Umfang an, so kann sich dies nachteilig für den Arbeitgeber auswirken." Vielleicht hilft Dir das ;-))
31.01.2008 um 01:04 Uhr
Hallo wölfchen,
vielen Dank für deine Mühe, auch bezogen auf die Uhrzeit! Es hilft dahingehend, dass es wohl nichts gibt was das Vorgehen rechtfertigt. Ob es überhaupt eine Anweisung der GL ist muss sowieso noch geklärt werden. Unsere PA handelt öfters sehr eigenmächtig. An einen TV sind wir nicht gebunden und auch einzelvertraglich ist nichts vereinbart.
Nochmals Danke :-)
Verwandte Themen
Streichung von Überstunden - rechtens?
ÄlterHallo liebe Kollegen, wir haben bei uns Gleitzeit und demzufolge auch eine Zeituhr. Bei Erreichen von 7,5 Stunden steht jedem Mitarbeiter ein Gleittag zu. Wenn im Monat mehr als 16 Stunden an Übers
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Stundenabbau nicht möglich, obwohl alle Urlaubstage für 2006 genommen wurden - was tun?
ÄlterLiebe Leser(innen), in unserem Betrieb wurden zwecks überdurchschnittlichen Auftragseingang viele Überstunden von den Kollegen angesammelt (ca. 120 Überstunden pro Mitarbeiter bei 70 Mitarbeitern).
Schwerbehindertenvertretung/Betriebsrat - Betrieb erkennt Krankschreibung nicht an und verweigert die Anerkennung als Krankentage?
ÄlterHallo guten Tag, ich bin gewählte Schwerbehindertenvertrauensperson in meinem größeren Automobil-Handwerksbetrieb. Ich schildere nun einen Vorfall der sich bei uns zugetragen hat und bitte um U
Gleitzeitvereinbarung / Gleittage für Teilzeitkräfte
ÄlterIn unserem Betrieb haben bis Anfang 2012 alle Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit) Gleittage nehmen können. Gleittage sind in unserer Gleitzeitvereinbarung geregelt. Anfang 2012 wurde dann seitens der Ges