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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub oder Gleittag - wer noch Überstunden hat, dem zieht die Personalabteilung statt Urlaub die dafür notwendige Stundenanzahl vom Zeitkonto ab?

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doedag2
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, einige Kollegen sind auf uns zugekommen, da unsere Personalabteilung willkürlich über Urlaub oder Gleittag entscheidet. D.h. füllt ein Kollege einen Urlaubsschein aus und hat aber auch Überstunden, so wird demjenigen nicht 1 Urlaubstag, sondern die dafür notwendige Stundenanzahl vom Zeitkonto abgezogen. Die Kollegen hätten aber gerne ihr "Zeitpolster" behalten um an ruhigeren Tagen auch mal früher gehen zu können ohne ins minus abzurutschen. Ist das vorgehen der Personalabteilung OK? Im Bundesurlaubsgesetz habe ich dazu nichts gefunden.

24.10105

Community-Antworten (5)

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wölfchen

30.01.2008 um 16:33 Uhr

Wenn Ihr eine Gleitzeitregelung habt, sollte es dazu auch eine Betriebsvereinbarung geben, in der solche Fragen geregelt sein sollten. Habt Ihr eine?

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Mona-Lisa

30.01.2008 um 16:55 Uhr

@wölfchen, "kopfkratz...." jetzt hab ich ein Problem... ;-) wenn ich einen Urlaubsschein ausfülle und der vom Vorgesetzten unterschrieben, also genehmigt ist, kann ich mit Fug und Recht davon ausgehen, dass auch ein Tag Urlaub und nicht Stunden vom Zeitkonto berechnet wird. Daran ändert auch eine Betriebsvereinbarung nicht's.

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doedag2

30.01.2008 um 17:38 Uhr

@ wölfchen

Ja, wir haben eine BV. Darin ist "nur" geregelt, dass man im Monat nicht mehr als 2 Gleittage nehmen kann und das alle Überstunden >30 am Monatsende gecancelt und im Folgemonat ausbezahlt werden. Es handelt sich aber bei den Kollegen um keine, die sich kurz vor dieser 30iger Grenze befinden, sondern die haben zw. 10 und 20 Überstunden.

W
wölfchen

30.01.2008 um 23:03 Uhr

Schau mal, was ich für Dich im Erfurter Kommentar gefunden habe: "Eine Ersetzungsbefugnis ist – bei Fehlen einer gesetzlichen Regelung – individual- oder kollektivvertraglich zu vereinbaren. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber ohne vertragliche Ermächtigung statt des Urlaubs Freizeitausgleich anordnen kann. Problematisch ist somit, ob ihm eine sog. Ersetzungsbefugnis zusteht. Da eine Ersetzungsbefugnis im Arbeitsrecht jedoch nicht gesetzlich vorgesehen ist, muss für deren Zulässigkeit zumindest eine tarif- oder einzelvertragliche Vereinbarung vorliegen. Fehlt auch diese, dann steht dem Arbeitgeber kein Recht darauf zu. Ordnet der Arbeitgeber trotz Fehlens einer solchen Ersetzungsbefugnis dennoch die Freistellung des Arbeitnehmer von der Arbeit in dem betreffenden Umfang an, so kann sich dies nachteilig für den Arbeitgeber auswirken." Vielleicht hilft Dir das ;-))

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doedag2

31.01.2008 um 01:04 Uhr

Hallo wölfchen,

vielen Dank für deine Mühe, auch bezogen auf die Uhrzeit! Es hilft dahingehend, dass es wohl nichts gibt was das Vorgehen rechtfertigt. Ob es überhaupt eine Anweisung der GL ist muss sowieso noch geklärt werden. Unsere PA handelt öfters sehr eigenmächtig. An einen TV sind wir nicht gebunden und auch einzelvertraglich ist nichts vereinbart.

Nochmals Danke :-)

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