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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenabbau nicht möglich, obwohl alle Urlaubstage für 2006 genommen wurden - was tun?

G
Granada9
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leser(innen),

in unserem Betrieb wurden zwecks überdurchschnittlichen Auftragseingang viele Überstunden von den Kollegen angesammelt (ca. 120 Überstunden pro Mitarbeiter bei 70 Mitarbeitern). Bisher konnte mit der Geschäftsleitung keine Einigung erzielt werden, wie die Überstunden abgefeiert werden könnten. Bis zum Ende des Jahres sollen alle Urlaubstage genommen werden.

Meine Frage ist es. 1.) Kann ein Gleittag (Überstundentag) seitens der Geschäftsleitung verwährt werden, wenn bereits alle Urlaubstage für 2006 genommen wurden ? (Urlaub 27. und 28. Dezember 2006 und Gleittag 29.Dezember 2006)

Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

08.12.2006 um 21:18 Uhr

granada9, das kommt darauf an, welche Vereinbarungen zu Gleittagen es in Eurem Betrieb gibt. Falls es keine gibt, würde ich alle betroffenen AN erstmal auffordern, Ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.

Interessant ist auch, mal die AV oder TV hinsichtlich Ausgleichzeiträume zu sichten.

V
vanGogh

20.12.2006 um 20:23 Uhr

gelesen im Handkommentar zum BetrVG : .....Abbau der Überstunden sind nicht mitbestimmungspflichtig. Meiner Meinung nach sind Regelungsabsprachen nur auf einer freiwilligen Basis mit dem ArG möglich.

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