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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Streichung von Überstunden - rechtens?

L
llorenz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wir haben bei uns Gleitzeit und demzufolge auch eine Zeituhr. Bei Erreichen von 7,5 Stunden steht jedem Mitarbeiter ein Gleittag zu. Wenn im Monat mehr als 16 Stunden an Überstunden angesammelt wurden (unabhängig vom Gleittag), werden die Stunden darüber gekappt. Heißt: Mehr als 16 Stunden ist nicht.

Unsere alte Zeituhr wurde ausgetauscht, jedoch traten Probleme auf. Man kann seit einigen Wochen nicht erkennen, mit wie vielen Stunden man im Plus bzw. Minus ist. Demzufolge weiß auch kein Mitarbeiter, ob er einen Gleittag nehmen kann oder nicht. Seit ein paar Tagen funktioniert die Uhr und jeder hat nun eine aktuelle Auflistung seiner Stunden bekommen. Bei einer Kollegin wurde in o.g. Zeitraum 3,5 Stunden gekappt, da diese über der benannten Grenze waren.

Nun meine Frage: Ist das rechtens? Darf der AG die Stunden einfach streichen? Zumal die Kollegin in diesem Zeitraum keinen Überblick über ihre Stundenanzahl hatte. Über eine Antwort wäre ich äußerst dankbar.

Beste Grüße Luisa Lorenz

1.91301

Community-Antworten (1)

S
sueton

15.04.2010 um 21:39 Uhr

Hallo Luisa!Was ist denn bei Euch los?Alles über 16 Überstunden wird gekappt,d.h. Ihr arbeitet dann für lau?Vom AG geforderte und vom AM geleistete Arbeit muß vergütet werden;in Geld oder Freizeit.Gibt es dazu eine BV und was sagt Euer Manteltarif darüber?

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