Vielleicht wäre es sinnvoll, sich mal das Gesetz und einen Kommentar dazu (z.B. Baeck/Deutsch ArbZg, RN 23ff zum §4) anzusehen, bevor diese Verpflichtung zur Pause ( wobei es euch hier ja nicht um die Pausen, sondern um die "Verpflichtung" zur Arbeitszeitminderung geht) so absolut diskutiert wird.
Schon im Gesetz kann man ablesen, dass die Pausen "im voraus" feststehen müssen.
Es geht also m.E. nicht, dass der AG willkürlich 6h nach Beginn der individuellen Arbeitszeit eine fiktive Pausenzeit abzieht. Wenn in möhres Vereinbarung zur Gleitzeit also die Pausenzeit nicht oder nicht exakt festgelegt ist, und die AN freitags üblicherweise um 7 Uhr beginnen und um 13 Uhr gehen, dann darf der AG auch nicht die 16 Minuten oder gar 30 Minuten abziehen.
Wenn allerdings in einer (Gleitzeit-)Vereinbarung geregelt wäre, dass die Mittagspause von einer halben Stunde, in der Zeit zwischen 11:15 und 13 Uhr zu nehmen ist, dann kann der AG tatsächlich alles was über die 6h hinausgeht, oder auch tatsächlich volle 30 Minuten, von der Arbeitszeit abziehen, da er ja davon ausgehen kann, dass die Mittagspause auch schon ab 11:15 genommen wurde.
Dann muss aber der BR m.E. vereinbaren, dass die tatsächliche Pausenzeit oder auch die gesamte Arbeitszeit bei solche marginalen Überschreiten nachträglich korrigiert werden kann. Es könnte ja auch sein, dass ein AN erst um 11 Uhr anfängt, und um 15:30, ohne Mittagspause gemacht zu haben, wieder geht. Es wäre unzulässig, diesem von seinen 4,5h eine fiktive Pausenzeit abzuziehen.
Wir haben das (zulässigerweise) so geregelt.