W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Automatischer Abzug von Pausen - nach 6 Stunden Arbeit?

M
möhre
Sep 2022 bearbeitet

Hallo, ein Kollege hat uns (BR) ein Schreiben vorgelegt, dass es nicht zulässig sei, nach 6 Stunden Arbeit einfach eine halbe Stunde Ruhepause abzuziehen. Dieses Schreiben ist von einem Forum, kann aber leider nicht erkennen von welchem.

Bei uns ist die Situation folgende: am Freitag schließt unser Büro um 13:00 Uhr, diejenigen die bereits um 7:00 Uhr anwesend sind bekommen ab 13:16 Uhr einen automatischen Abzug einer halben Stunde auf dem Zeitkonto verbucht. (13:16 Uhr da auch eine Viertelstunde Brotzeit abgezogen wird) Wenn man 15 Minuten länger Arbeiten möchte, wird automatisch ein halbe Stunde abgezogen, hat jemand dasselbe Problem bzw. wie kann man dieses Problem lösen.

49.76009

Community-Antworten (9)

V
VIONÄR

30.01.2008 um 14:51 Uhr

Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz festgelegt, demnach hat bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden mind. eine halbe Stunde Pause eingeplant zu sein. Bei mehr als 9 Stunden sind es dann mind. 45 min. Um 13.16 Uhr seid Ihr demnach über 6 Stunden Arbeitszeit, was also eine Mindestpause von 30 min. bedingt. Aber, wenn das Büro um 13.00Uhr schließt, wie kann man dann um 13.16 Uhr noch was abgezogen bekommen?

M
möhre

30.01.2008 um 15:00 Uhr

wir haben Gleitzeit, bis 15 Uhr möglich

IW
Inkognito Weissnicht

30.01.2008 um 15:03 Uhr

Das mit der halben Stunde ist nicht richtig. (Also dass ab 13:16 nochmals eine halbe Stunde abgezogen wird). Richtig wäre um 13:16 eine Viertelstunde abzuziehen, da das Arbeitszeitgesetz sehr wohl die Möglichkeit vorsieht dass die Pause in zwei Viertelstunden geteilt werden kann. Von der halben Stunde kann aber nicht abgewichen werden, selbst wenn der Arbeitnehmer diesem zustimmen würde. Der Arbeitgeber würde sich aber wenn er um 13:16 nichts abzieht eines Verstosses gegen das Arbeitszeitgesetz schuldig machen und dass kann je nachdem wer ihm draufkommt richtig teuer und/oder mit dem Verlust des Versicherungsschutzes für die Zeit bestraft werden. Also ich als Arbeitgeber würde mir den Schuh nicht anziehen wollen.

A
Angi1

01.02.2008 um 09:32 Uhr

Hallo Möhre,

die 6 Stunden Arbeitszeit bleiben bestehen. Nur was an Zeit darüber geht wird bis zu 1/2 Stunde als Pause gezählt also nicht berechnet. Die nächste AZ beginnt (je nach Zeitberechnung) um 13.31 Uhr oder 13.45 Uhr. Aber von den 6 Stunden darf nichts abgezogen werden. Nur was darüber hinaus geht.

MfG Angi1

C
CalicoJack

01.02.2008 um 15:07 Uhr

hallo Angi1

wie kommst du denn darauf? Das Arbeitzeitgesetz sagt , bei mehr als 6 Stunden ist eine Halbe Stundepause zumachen. Die Deutschen Gesetze sind zwar oft schwer zu lesen, aber das ist doch recht eindeutig. Also müßte sogar schon ab 13:01 Uhr eine halbe Stunde abgezogen werden. und nicht erst ab 13:16 Uhr.

P
Petrus

01.02.2008 um 15:24 Uhr

@CalicoJ: Möhre hat doch geschrieben, dass es eine Frühstückspause von 15 min gibt, die schon abgezogen wird. Damit ist 13:16 - 13:30 Mittag oK

W
w-j-l

01.02.2008 um 15:36 Uhr

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich mal das Gesetz und einen Kommentar dazu (z.B. Baeck/Deutsch ArbZg, RN 23ff zum §4) anzusehen, bevor diese Verpflichtung zur Pause ( wobei es euch hier ja nicht um die Pausen, sondern um die "Verpflichtung" zur Arbeitszeitminderung geht) so absolut diskutiert wird.

Schon im Gesetz kann man ablesen, dass die Pausen "im voraus" feststehen müssen.

Es geht also m.E. nicht, dass der AG willkürlich 6h nach Beginn der individuellen Arbeitszeit eine fiktive Pausenzeit abzieht. Wenn in möhres Vereinbarung zur Gleitzeit also die Pausenzeit nicht oder nicht exakt festgelegt ist, und die AN freitags üblicherweise um 7 Uhr beginnen und um 13 Uhr gehen, dann darf der AG auch nicht die 16 Minuten oder gar 30 Minuten abziehen.

Wenn allerdings in einer (Gleitzeit-)Vereinbarung geregelt wäre, dass die Mittagspause von einer halben Stunde, in der Zeit zwischen 11:15 und 13 Uhr zu nehmen ist, dann kann der AG tatsächlich alles was über die 6h hinausgeht, oder auch tatsächlich volle 30 Minuten, von der Arbeitszeit abziehen, da er ja davon ausgehen kann, dass die Mittagspause auch schon ab 11:15 genommen wurde.

Dann muss aber der BR m.E. vereinbaren, dass die tatsächliche Pausenzeit oder auch die gesamte Arbeitszeit bei solche marginalen Überschreiten nachträglich korrigiert werden kann. Es könnte ja auch sein, dass ein AN erst um 11 Uhr anfängt, und um 15:30, ohne Mittagspause gemacht zu haben, wieder geht. Es wäre unzulässig, diesem von seinen 4,5h eine fiktive Pausenzeit abzuziehen.

Wir haben das (zulässigerweise) so geregelt.

F
Frehe

21.09.2022 um 13:10 Uhr

Ich verstehe nicht, weshalb automatisch Pausen abgezogen werden dürfen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Pausen zu machen sind. Wenn aber diese aus der Zeiterfassung nicht ersichtlich sind, dann kann doch nicht das System einfach unterstellen, dass diese gemacht wurden. Zudem dürfen Pausen nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen. Somit kann ja nicht die Zeit nach 13:16 Uhr Pause sein, wenn nach der Pause nicht mehr gearbeitet wird.

Es ist doch die "Arbeits"zeit zu erfassen. Somit müssen auch die Pausen erkenntlich sein, weil diese eben keine Arbeitszeit sind.

Nach meinem Verständnis müsste der Mitarbeiter auf die Verletzung des Arbeitszeitgesetztes hingewiesen werden mit der Bitte, seine Pausen zu buchen.

R
Relfe

21.09.2022 um 13:16 Uhr

der Kollege ist inzwischen in Rente :-)

Ihre Antwort