Hallo, ich bin BR-Mitglied in einem Einzelhandelsunternehmen.Wir arbeiten eine 6-Tage-Woche (Mo-Sa) und haben in der Woche einen freien Tag (rollierend). Meine Frage: wenn ein Mitarbeiter erkrankt und er kommt nach der Gesundschreibung in der Wochenmitte wieder zur Arbeit ( also z. Bsp. am Mittwoch oder am Donnerstag), hat er dann noch Anspruch auf diesen freien Tag? Mich interessiert, ob es dazu gesetzliche oder tarifliche Grundlagen gibt.
Analog auch für Urlaubsgewährung ( also wenn ein Arbeitnehmer donnerstag in Urlaub geht und eine Woche später donnerstags wieder anfängt). Vielen Dank schon im Voraus.