Unterlassene Hilfeleistung?
Hallo zusammen,
eine MA hatte, am Samstag, nach einem ziemlich heftigem "Gespräch" mit zwei Vorgesetzten das Büro verlassen um sich wieder einigermassen zu beruhigen. Sie wollte zur Toilette und fiel dort allerdings um und war ohnmächtig. Sie schlug sich den Kopf während dem Fallen noch am Abfalleimer an. Kollegen haben dies bemerkt und sind ihr zu Hilfe geeilt. Sie informierten gleichzeitig auch den Vorgesetzten A ( Ersthelfer im Betrieb) das er bitte kommen sollte. Dieser allerdings sah dazu keine Veranlassung und schickte den Vorgesetzten B um nachzusehen, was da denn los sei. Zwischenzeitlich hatten die Kollegen die MA versucht wieder aufzurichten und haben ihr auf einen Stuhl geholfen. In der ganzen Aufregung hatte niemand daran gedacht den Notarzt zu rufen. Der Vorgesetzte meinte nur: Na ist doch alles in Ordnung Frau XY sitzt doch schon wieder. Sie wurde nicht zum Arzt gebracht sondern sollte weiterarbeiten. Allerdings hatte sie durch den Aufprall heftige Kopfschmerzen und bat darum, nach Hause zugehen, was dann auch " gewährt" wurde. Am Sonntag dann war sie im Krankenhaus und dort wurde eine Nackenprellung sowie eine Gehirnerschütterung festgestellt. Nachdem wir heute nun mit dem Chef gesprochen haben, ist er der Meinung, das hier keine unterlassen Hilfeleistung zu sehen ist. Schließlich wurde Frau XY ja durch die anwesenden Kollegen Hilfe geleistet. Wir sind nicht ganz der Meinung, da der Ersthelfer doch hätte mit eingreifen müssen. Er ist doch dafür von der Firma zur Ausbildung geschickt worden. Wie seht ihr das, kann man hier nun von unterlassener Hilfeleistung sprechen und dagegen angehen??
Community-Antworten (13)
29.01.2008 um 12:24 Uhr
@samis, als "Betroffene" würde ich mir einen guten RA suchen und ihn bitten, meinen AG auf den § 323c StGB aufmerksam zu machen!
Ein Ersthelfer ist kein ausgebildeter Sanitäter, aber er hat klare Anweisung, dass in Notfällen - und das war ja wohl einer - einen Rettungswagen anfordern soll.
29.01.2008 um 13:52 Uhr
In solchen Fällen düfte man auch von einem normal Denkenden erwarten, dass der Rettungsdienst gerufen wird, denn dafür muss man nicht Ersthelfer sein.
29.01.2008 um 14:12 Uhr
@samis In Ergänzung zum "alten Heini": ...und die Belegschaft wird demnächst bitte über die Rechte und Pflichten eines jeden AN bei Notfällen informiert.
29.01.2008 um 14:22 Uhr
Hi Samis, an Stelle der MA würde ich diese Vorgesetzten bei der Polizei azeigen wegen Nötigung, Körperverletzung, Bedrohung und was mir sonst noch so einfiele. Leider kann sie das wohl nur alleine (privatrechtlich) durchziehen. Eine Aktionsmöglichkeit seitens des BR sehe ich da leider nicht wirklich. Aber "stricken" könnte man sich da insofern vielleicht dennoch was, daß diese "Nicht-Fähig"-Vorgesetzten mal reichlich nervös werden läßt.
29.01.2008 um 14:28 Uhr
@Coyote Interessant! Wen soll die Kollegin denn verklagen? Den Vorgesetzten, der sich seiner Pflicht mehr oder weniger entledigt hat, indem er einen anderen Vorgesetzten entsandt hat?
Wenn überhaupt sollte den diversen Kollegen wegen nicht ordnungsgemäßer und/oder unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des § 823 BGB Angst und Bange sein.
29.01.2008 um 17:19 Uhr
@Coyote
anzeigen kann man viel. Aber alle von Dir genannten Straftatbestände sind hier sicher nicht erfüllt.
Was bleibt ist hier nur der § 323c StGB. Ich habe aber meine Zweifel ob der hier durchgreift. Da bräuchte man schon etwas mehr Sachverhalt. Ganz so einfach ist der nicht zu erfüllen.
29.01.2008 um 17:26 Uhr
Wie war das doch gleich? Der Weg von und zur Toilette ist Privat und damit nicht durch die BG abgesichert. Aber nach dem Betreten derselbigen ist man wieder versichert. Ergo wenn man's sich so lange auf der Arbeit zurückhalten konnte, dass man zur Toilette rennen mus, stürzt - Pech gehabt. Aber wenn man auf'm Lokus einschläft = Arbeitsunfall (Damit habe ich nicht gemeint, dass die Kollegin geschlafen haben könnte! Im Gegenteil!)
Also hat die Kollegin - WENN ich richtig informiert bin - einen Arbeitsunfall gehabt. Diese sind grundsätzlich meldepflichtig und da sollte dann die BG was zu verlautbaren haben. Die könnten sich dann auch die Hierarchie zur Brust nehmen und entsprechend reagieren. Diesen Weg würde uich auch noch in Erwägung ziehen! Ausserdem hat sich dann ein Durchgangsarzt um die medizinische Betreuung zu kümmern.
Vielleicht ist die ein Ansatz, der Euch weiterhilft....
29.01.2008 um 18:31 Uhr
Hallo Benn-BRB
( Wie war das doch gleich? Der Weg von und zur Toilette ist Privat und damit nicht durch die BG abgesichert. Aber nach dem Betreten derselbigen ist man wieder versichert )
Falsch
Sobald man die Toilette betretten hat ist es privat. Das ist der Raum mit der WC-Schüssel und der Tür ,welche man von innen absperrt. was sagt mir das? Falle ich von der Schüssel, bin noch bei Bewusstsein setze alles dran in den Voraum zu kommen,denn ab hier ist es ein Arbeitsunfall.
Frage: Befand sich diese im besagten Raum? Lese aus Samis Bericht sie wollte auf Toilette gehen, also ist Sie auf dem Weg dort hin gestürzt.
29.01.2008 um 18:34 Uhr
@Akira, Benno_BRB Ihr wollt nicht ernsthaft behaupten, dass ein Toilettengang am Arbeitsplatz - wo immer er hinging - auch nur annähernd unfallversicherungsgefährdend sein könnte, oder?
Und ich will jetzt nichts von dem konkreten Fall des Landessozialgerichtes Bayern hören mit der Klotüre...
29.01.2008 um 19:36 Uhr
Akira, Benno, Kölner, das interessiert mich auch. Bei uns im BR Büro hängt an der Klotür: "Das BSG hat geurteilt, dass ein Unfall auf der Toilette nicht als Arbeitsunfall gewertet werden könne. Was hätte das Gericht wohl entschieden, wenn man auf Toilette gegangen wäre, weil einem die Arbeit zum Kotzen war?" Habe es bislang für einen Scherz gehalten...
29.01.2008 um 23:39 Uhr
Coyote was willst Du den bei diesen Sachverhalt erreichen? Das Verfahren würde ehe wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Staatsanwaltschaft ist doch permanent unterbesetzt und wird erst einmal prüfen welche Verfahren eingestellt werden können um sich dadurch zu entlasten.
30.01.2008 um 00:13 Uhr
Hallo Allemal Ja sobald ich den Raum mit besagter WC-Schüssel betreten habe, die Tür geschlossen und jetzt verunfalle ist dies kein Arbeitsunfall. Auf dem Weg dort hin oder im Vorraum der Toiletten stürze ich, was auch immer, dann ist es ein Arbeitsunfall. hatten diesen Fall kürzlich in einem unserer Häuser, die BG hat gesagt kein Arbeitunfall da MA in/ auf der Toilette war. Es geht hier um gerade mal, na wie groß ist denn son Klo1,5 qm. das Gleiche besuche ein Seminar stürze bei der morgentlichen Vorbereitung zähneputzen, duschen ect. kein Arbeitunfall. befinde mich auf dem Weg zu den Seminarräumen und stürze sieht dies wieder ganz anders aus hier haben wir einen Arbeitunfall.
Lotte du schreibst doch selber:
Bei uns im BR Büro hängt an der Klotür: "Das BSG hat geurteilt, dass ein Unfall auf der Toilette nicht als Arbeitsunfall gewertet werden könne.
Deshalb schreibe ich doch, wenn du dann noch bei Sinnen, Hose oben oder unten egal, sieh zu das Du auf den Flur oder in den Vorraum robst. dies wurde beim treffen unserer Schwerbehindertenvertreter von unserm Betriebsarzt bestätigt.
30.01.2008 um 16:49 Uhr
He Ihr Lieben!
Ich hab ja nicht gesagt, dass mein Statement heilig war!
Ich hab mich damals auf dem Seminar nur über diesen Unfug gewundert, dass der Weg zum Kloo eine reine Privatangelegenheit sein soll, das Stillen des Bedürfnisses aber auf einer Einrichtung erfolgt, die im Besitz des Eigentümers liegt (meist der AG) und von daher als ein entsprechender Arbeitsunfall gilt. (Die Erklärung warum dann der Weg zur Toilette nicht auch als AU gilt weil dieser Weg sicher auch (meißt) im Besitz des AG gehört, hat mir nicht beantwortet werden können. Da wurde dann so was wie "gerechte Lastenverteilung" gefaselt und das Thema abgebrochen...
Wie das alles zusammenhängt wird wohl erst noch von Beamten auseinandermikadoisiert werden müssen!
Und dennoch sehe ich, dass es hier doch Unstimmigkeiten gibt. Vielleicht sollte auch dieses einmal Thema auf den BR-Seminaren werden.... (lol)
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