W.A.F. LogoSeminare

Änderungskündigung

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Eine unserer Abteilungsleiter wurde eine Änderungskündigung als Sachbearbeiter angeboten. Es wird Ihm vorgeworfen, dass er nicht mehr in der Lage ist eine Abteilung zu führen. Er ist seit 19 Jahren im Unternehmen und seit ca. 10 Jahren Leiter. Bisher hat er seine Sache gut gemacht (fachlich). Es kam aber immer wieder zu Schwierigkeiten wegen seines tempramentvollen Verhaltens. Nach einem Streit mit seinem Vorgesetzten ging er nach Hause und ist seit dem AU. Es wurde Ihm ein Angebot zur Vertragsbeendigung zugesandt (Entwurf). Daraufhin hat sein RA einen unklugen Brief verfasst in dem der Vorgesetzte beschuldigt wurde. Unterlassene Hilfe, Überforderung, ect.. Daraufhin hat man beschlossen die Änderungskündigung auszusprechen. Es wurde der BR informiert und kurz darauf die MA uns es wurde eine neuer Abteilungsleiter (komisarisch für ein Jahr) vorgestellt. Der "alte" Abteilungsleiter hat das erst durch einen befreundeten Kollegen erfahren. Der Abteilungsleiter hat nie eine Abmahnung erhalten. War würdet Ihr em war wir jetzt veranlassen sollen?

5.62402

Community-Antworten (2)

F
Fayence

28.12.2006 um 13:10 Uhr

Franz, seit wann ist denn ein BR nur zu informieren, wenn eine Änderungskündigung ausgesprochen wird? Auch in diesem Fall gilt die Pflicht des AGs, den BR VOR Ausspruch der Änderungskündigung gem. §102 BetrVG anzuhören. Oder war die "Information" als Anhörung zu versteh´n? Dann hättet ihr bereits zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen.

Da die Mühlen der "Gerechtigkeit" bereits auf Seite Eures Kollegen laufen, würde ich erst einmal abwarten, wie es weiter geht! Veranlassen würde ich ohne konkreten Handlungsauftrag in diesem Fall gar nichts.

P
paula

28.12.2006 um 14:44 Uhr

ist der abteilungsleiter leitender angestellter im sinne des BetrVG

Ihre Antwort