Liebe Kollegen,
ich brauche dringend einen Rat zu folgendem Fall.

Der Arbeitgeber will einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte Kündigung mit folgender Begründung aussprechen:

Der Mitarbeiter erledige trotz zahlreicher Aufforderungen seit Jahresbeginn nicht die ihm gestellten Aufgaben.

Dann folgt die Erläuterung:
Der MA habe in den letzen Jahren nicht genug fürs Unternehmen erreicht. Man habe versucht ihn durch intensivere Führung zu unterstützen um seine Schwächen im Bereich Systematik zu überwinden. Dann folgen paar Beispiele.
Man unterstellt ihm, dass unterlassene Bearbeitung konkret formulierter Aufgaben nicht an seiner Bereitschaft, sondern an seinen Fähigkeiten mangelt seine Stelle wahrzunehmen.

Zahlreiche Gespräche, Aufforderungen und Ermahnungen haben keine Verbesserung gebracht.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bisher KEINE Abmahnung dazu ausgesprochen wurde.

Generell wurde recht zeitintensiv ( allerdings nur mündlich) von dem Kollegen bei Aushändigung der Unterrichtung ein sehr negatives Bild gezeichnet. Da wurden noch Krankheit und Krankheit des Kindes ins Spiel gebracht. Eine Aussage war, dass der Kollege in einem Alter sei in dem er seine Arbeitsweise sicher nicht mehr ändern kann. Eine andere, bemängelt sein Kostenbewusstsein.

Dem gegenüber steht ein Arbeitszeugnis aus dem ersten Quartal dieses Jahres, in dem insbesondere seine Systematik, sein Kostenbewusstsein, seine besonderen Erfolge in den letzten 5 Jahren und und und hervorgehoben werden. Ausserdem wird ihm bescheinigt, dass er seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt hat.

Das stinkt doch zum Himmel! Ich hab das Gefühl man will ihn einfach loswerden.

Die Widerspruchsgründe im §102 BetrVG beziehen aber leider nur auf betriebsbedingte Gründe, die aber irgendwie nicht zutreffen. Inwiefern haben wir die Möglichkeit hier zu widersprechen, oder anders dem MA hilfreich zu reagieren?

Vielen Dank schon mal u LG