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Unterlassene Unterrichtung nach § 90 BetrVG

S
star
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG hat ohne den BR nach §90 zu unterrichten eine Unternehmensberatung beauftragt. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der BR nach dem BetrVG ? Reicht dieses Vorgehen für eine einstweilige Verfügung ???

3.55201

Community-Antworten (1)

B
BMW

16.08.2005 um 21:18 Uhr

Hallo, Dieses ist das Direktionsrecht des AG. Da dürftet ihr sehr schlechte Karten haben. Wenn überhaupt ist erst eine Chance da wenn es zu Veränderrungen kommt /sollte. Gruß BMW

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