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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung des Bereitschaftsdienstes?

M
majojon
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen. Wir arbeiten in Schichten und produzieren unter anderem eine Tageszeitung. Da es nachts schon mal zu Problemen mit der Maschine kommt, wird dann immer einer aus der Spätschicht angerufen, der sofort zu Hause losfährt und zur Hilfe eilt. Manchmal hört man das Telefon und manchmal eben nicht - besonders wenn der Feierabend schon 2/3 Stunden her ist, liegt man doch meist schon im Bett. Im Notfall müssen Daten verschickt werden und wenn das nicht passiert, kann die Zeitung nicht erscheinen. Nun will unser Geschäftsführer einen Bereitschaftsdienst haben. Das bedeutet, es wird ein Handy angeschafft und der, der es hat (es wird wohl reihum gehen) muß jederzeit abrufbar und mobil sein. Für diese Bereitschaft will er aber keinen Cent bezahlen, schließlich stellen wir eine Tageszeitung her und da wäre dies normal. Die Alternative ist, der GF schickt ein Taxi zu den Angestellten und läßt so lange klingeln, bis einer öffnet und dann zur Firma kommt. Was kann ich den Kollegen sagen, wenn dieses Handy tatsächlich kommt und diese Bereitschaft verlangt? Gibt es einen passenden Paragraphen? Ich habe bisher nichts schlagkräftiges gefunden, vielleicht wißt Ihr mehr, Viele Grüße und Danke,

4.91502

Community-Antworten (2)

H
Hasan

29.01.2008 um 10:50 Uhr

K
Kölner

29.01.2008 um 10:52 Uhr

@majojon Auf geht es! - Es gibt Mittel und Wege einen AG an den Verhandlungstisch zu zwingen. § 87 BetrVG macht es möglich...

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