Erstellt am 28.01.2008 um 18:42 Uhr von Kölner
@schalker53
Äh....und wie lautet die Frage? Oder die Antwort?
Dürftiger geht es vielleicht nur noch indem man schreibt:
2 Wochen Urlaub, richtig?
Erstellt am 28.01.2008 um 19:00 Uhr von Immie
@schalker53
Du meinst bestimmt Betriebsferien...oder?
Wenn ja... nein darf er nicht...§87 Abs1 Nr 5 BetrVG
Erstellt am 28.01.2008 um 19:02 Uhr von Mona-Lisa
@schalker,
viel mehr "Sommer" gibt's bei uns eh nicht............. ;-D)
Erstellt am 28.01.2008 um 19:08 Uhr von Efaienaerbeer
Ich kapier die Frage - glaub ich wenigstens ;-)
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht vorschreiben, wann man den Urlaub zu nehmen hat. Im § 7 Bundesurlaubsgesetzes ist geregelt, dass bei der zeitlichen Lage die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, es sei denn dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche von Kollegen/innen stehen entgegen. D.h. du äußerst einen Wunsch und der Arbeitgeber kann nur aus zwei Gründen nein sagen. In Zwangsurlaub darf er dich nicht schicken. wenn du ausdrücklich deine Arbeitskraft anbietest, dann kommt er, wenn er dich trotzdem nicht beschäftigt in Annahmeverzug und muss den Lohn weiterzahlen (§ 615 BGB)
Ausnahmen vom Grundsatz:
- Du hast im Arbeitsvertrag oder in einer sonstigen Vereinbarung oder aufgrund betrieblicher Übung (Ja, die gibt es auch für Arbeitgeber) dein Einverständnis mit der Verplanung eines Teils deines Urlaubs als Betriebsurlaub gegeben. Lehrer unterschreiben z.B. immer, dass sie ihren Urlaub nur in den Schulferien nehmen dürfen.
- Gibt es einen Betriebsrat, so kann der auch ohne dein einzelvertragliches Einverständnis mit dem Arbeitgeber Betriebsurlaub vereinbaren, und daran bist du dann auch gebunden.