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Urlaubsplanung im sommer nur einmal

U
UschiGlas
Nov 2025 bearbeitet

Ich arbeite in einer Klinik und wie jedes Jahr gibt es Ärger aufgrund der Urlaubsplanung. Spielregeln waren bis dato immer: Es dürfen x Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen. Die Kollegen vom Nachtdienst dürfen nur einzeln Urlaub machen. Das Arbeitsaufkommen bei uns zu jeder Jahreszeit gleich. Neu jetzt: in den Monaten Juni, Juli und August darf jeder Mitarbeiter nur einmal Urlaub machen und das auch für maximal drei Wochen.

Die Frage ist nun, wenn sich an der Regel gehalten wird, dass nur X Mitarbeiter gleichzeitig im Urlaub sind darf man das dann im Sommer begrenzen auf nur einmal Urlaub?

Und darf man auch generell dem Arbeitnehmer vorschreiben, dass er nur maximal drei Wochen am Stück nimmt obwohl zu jederzeit gewährleistet ist, dass maximal X Mitarbeiter in Urlaub sind?

Als Grund wird genannt, dass es eine bessere Planungssicherheit gibt und dass man befürchtete Personalengpässe im Sommer besser umschiffen kann.

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

13.11.2025 um 09:58 Uhr

was sagt euer BR dazu?

OH
Olav HB

13.11.2025 um 10:00 Uhr

Urlaubsgrundsätze sind Mitbestimmungspflichtig. Der AG kann nicht einseitig eine neue Regelung einführen. Hier ist eindeutig eur Mitarbeitervertretung (Betriebsrat, Personalrat, je nachdem) am Ball.

Die Argumente "Personalenpass" und "Planungssicherheit" kann ich so nicht ganz nachvollziehen, schließlich meldet man nicht Freitags kurz vor Feierabend Urlaub für die nächste drei Wochen ein.

Das der AG darauf hinweist, dass der Erholungsurlaub überwiegend zusammenhängend genommen werden muss (i.c. drei Wochen) entspricht die Vorgabe des BUrlG (§7, Abs 2) und ist als solches nicht zu beanstanden. Nachvollziehbar ist für mich auch, dass zunächst jeder Beschäftigte in diesem Zeitraum einmal die Chance haben muss seine drei Wochen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Das ist fair alle andere Beschäftgiten gegenüber. Dabei sollten aber besondere Bedürfnisse (z.B. Eltern mit geteiltem Sorgerecht) nicht ignoriert werden, was man aber schlecht in ein pauschale Regelung festhalten kann.

Aber wie gesagt, euer MAV/PV/BR ist am Ball.

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