Erstellt am 16.08.2019 um 15:29 Uhr von Krambambuli
§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG. Also so einfach o.k. geht da gar nicht. Vielmehr Verhandlungen und Notfalls Einigungsstelle
Erstellt am 16.08.2019 um 15:31 Uhr von ganther
wenn der AG geschickt beraten ist, bekommt der BR den Fuß da gar nicht in die Tür. Der AG hat die Möglichkeit mitbestimmungsfrei den Kreis der Empfänger festzulegen. Unser AG hat das durchgezogen. Er ist auf den BR mit 2 verschiedenen Gratifikationen zugegangen. Einmal eine Gratifikation FK und einmal SB mit unterschiedlichen Töpfen von Geld. Wir haben es über ein Beschlussverfahren und Einigungsstellen probiert hier gleiche Sätze durchzusetzen. Es war unmöglich....leider
Erstellt am 16.08.2019 um 15:45 Uhr von Kratzbürste
Gezielte und intensive Öffentlichkeitsarbeit wirkt hierbei oft Wunder.
Erstellt am 16.08.2019 um 17:21 Uhr von seehas
Im Tarifvertrag der Länder (öffentlicher Dienst) ist es gerade andersherum: Geringverdiener bekommen 90%, höher verdienende abgestuft weniger, die Spitzengruppe bekommt 50%
Erstellt am 17.08.2019 um 22:46 Uhr von Dummerhund
"unser Arbeitgeber stellt und wegen Kosteneinsparung ein neues Bonusmodell vor."
demnach existiert ja schon eine Vereinbarung über Bonizahlungen. Demnach würde ich aus Kostengründen hier gar nichts zustimmen. Dann eher den harten Brexit gehen über Einigungsstelle.
Erstellt am 17.08.2019 um 23:16 Uhr von ganther
wenn es sich um eine BV handelt kündigt der AG einfach die Regelung weg. Nach der Topftheorie kommst du da auch mit Nachwirkung ja nicht weiter