Arbeitgeber möchte Bonusystem mit verschiedenen Prozentsätzen einführen
Hallo, unser Arbeitgeber stellt und wegen Kosteneinsparung ein neues Bonusmodell vor. Wir haben keinen Tarifvertrag und die Gratifikation steht nur etwa bei der Hälfte der Mitarbeiter im Vertrag ( allerdings auf freiwillige Basis und keine Prozenzahl ). Nun sollen alle Teamleader ( Head of ...) 15% Bonus und der Rest der Belegschaft 7,5% bekommen. Mein Hinweis, dass das ungerecht ist wenn die einen 15% bekommen, wurde von der Geschäftsleitung abschmettert, weil das allgemein in allen Firmen so üblich wäre. Nun brauchen wir Euer Fachwissen auf was wir uns beziehen können. Auf einen gemeinsamen Prozentsatz wollen sie sich nicht einigen und hätten am liebsten sofort das okay von uns bekommen.
Community-Antworten (6)
16.08.2019 um 17:29 Uhr
§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG. Also so einfach o.k. geht da gar nicht. Vielmehr Verhandlungen und Notfalls Einigungsstelle
16.08.2019 um 17:31 Uhr
wenn der AG geschickt beraten ist, bekommt der BR den Fuß da gar nicht in die Tür. Der AG hat die Möglichkeit mitbestimmungsfrei den Kreis der Empfänger festzulegen. Unser AG hat das durchgezogen. Er ist auf den BR mit 2 verschiedenen Gratifikationen zugegangen. Einmal eine Gratifikation FK und einmal SB mit unterschiedlichen Töpfen von Geld. Wir haben es über ein Beschlussverfahren und Einigungsstellen probiert hier gleiche Sätze durchzusetzen. Es war unmöglich....leider
16.08.2019 um 17:45 Uhr
Gezielte und intensive Öffentlichkeitsarbeit wirkt hierbei oft Wunder.
16.08.2019 um 19:21 Uhr
Im Tarifvertrag der Länder (öffentlicher Dienst) ist es gerade andersherum: Geringverdiener bekommen 90%, höher verdienende abgestuft weniger, die Spitzengruppe bekommt 50%
18.08.2019 um 00:46 Uhr
"unser Arbeitgeber stellt und wegen Kosteneinsparung ein neues Bonusmodell vor." demnach existiert ja schon eine Vereinbarung über Bonizahlungen. Demnach würde ich aus Kostengründen hier gar nichts zustimmen. Dann eher den harten Brexit gehen über Einigungsstelle.
18.08.2019 um 01:16 Uhr
wenn es sich um eine BV handelt kündigt der AG einfach die Regelung weg. Nach der Topftheorie kommst du da auch mit Nachwirkung ja nicht weiter
Verwandte Themen
Kurzarbeit - wer muss informieren?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem im Moment sehr aktuellen Thema: Unser Unternehmen wird Kurzarbeit wegen Ausfällen durch Corona beantragen, diese soll für alle gelten, bis auf zwei Ausnah
Lohngruppen - wie kann man in einer nicht tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen?
ÄlterHallo zusammen, ich hatte vor längere Zeit schon einmal hier in der Rund die Frage gestellt wie man in einer nicht Tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen kann. D
Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen
ÄlterUnsere Geschäftsführung will ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen. Ein demensprechendes Informationsschreiben haben wir erhalten. Nun ist uns bekannt geworden, dass ohne unsere Antwor
Mitbestimmung nach BetrVG 87.1 Nr. 10
ÄlterLiebe Kollegen, hier eine kurze Beschreibung des Problems. Der AG wollte sich in einem AG-Verband tarifliche binden und zeitgleich über Änderungsverträge unter Bezugnahme einen Rahmentv mit einem neu
GF bedroht MA im Krankenstand
ÄlterHallo, hier mal wieder Neues von der Front: unser neuer Personaler sprach im Herbst gegenüber dem BR von "Personalbereinigung" im Zusammenhang mit dem Krankenstand. Dann teilte er uns mit, dass er