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Arbeitgeber möchte Bonusystem mit verschiedenen Prozentsätzen einführen

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mb118ab
Aug 2019 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber stellt und wegen Kosteneinsparung ein neues Bonusmodell vor. Wir haben keinen Tarifvertrag und die Gratifikation steht nur etwa bei der Hälfte der Mitarbeiter im Vertrag ( allerdings auf freiwillige Basis und keine Prozenzahl ). Nun sollen alle Teamleader ( Head of ...) 15% Bonus und der Rest der Belegschaft 7,5% bekommen. Mein Hinweis, dass das ungerecht ist wenn die einen 15% bekommen, wurde von der Geschäftsleitung abschmettert, weil das allgemein in allen Firmen so üblich wäre. Nun brauchen wir Euer Fachwissen auf was wir uns beziehen können. Auf einen gemeinsamen Prozentsatz wollen sie sich nicht einigen und hätten am liebsten sofort das okay von uns bekommen.

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Community-Antworten (6)

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krambambuli

16.08.2019 um 17:29 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG. Also so einfach o.k. geht da gar nicht. Vielmehr Verhandlungen und Notfalls Einigungsstelle

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ganther

16.08.2019 um 17:31 Uhr

wenn der AG geschickt beraten ist, bekommt der BR den Fuß da gar nicht in die Tür. Der AG hat die Möglichkeit mitbestimmungsfrei den Kreis der Empfänger festzulegen. Unser AG hat das durchgezogen. Er ist auf den BR mit 2 verschiedenen Gratifikationen zugegangen. Einmal eine Gratifikation FK und einmal SB mit unterschiedlichen Töpfen von Geld. Wir haben es über ein Beschlussverfahren und Einigungsstellen probiert hier gleiche Sätze durchzusetzen. Es war unmöglich....leider

K
kratzbürste

16.08.2019 um 17:45 Uhr

Gezielte und intensive Öffentlichkeitsarbeit wirkt hierbei oft Wunder.

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seehas

16.08.2019 um 19:21 Uhr

Im Tarifvertrag der Länder (öffentlicher Dienst) ist es gerade andersherum: Geringverdiener bekommen 90%, höher verdienende abgestuft weniger, die Spitzengruppe bekommt 50%

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DummerHund

18.08.2019 um 00:46 Uhr

"unser Arbeitgeber stellt und wegen Kosteneinsparung ein neues Bonusmodell vor." demnach existiert ja schon eine Vereinbarung über Bonizahlungen. Demnach würde ich aus Kostengründen hier gar nichts zustimmen. Dann eher den harten Brexit gehen über Einigungsstelle.

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ganther

18.08.2019 um 01:16 Uhr

wenn es sich um eine BV handelt kündigt der AG einfach die Regelung weg. Nach der Topftheorie kommst du da auch mit Nachwirkung ja nicht weiter

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