W.A.F. LogoSeminare

Kurzarbeit - wer muss informieren?

B
B63
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einem im Moment sehr aktuellen Thema: Unser Unternehmen wird Kurzarbeit wegen Ausfällen durch Corona beantragen, diese soll für alle gelten, bis auf zwei Ausnahmen auch mit den gleichen Prozentsätzen.

Mich würde nun interessieren, wer die Mitarbeiter informieren muss. Geschäftsführung oder Betriebsrat? Oder beide zusammen? Schön wäre auch ein entsprechender Paragraph, um das Ganze rechtlich zu sichern.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank und bleibt gesund!

Viele Grüße Barbara

45804

Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

24.03.2020 um 16:42 Uhr

§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgeber in Verbindung mit § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen

U
UdoWoe

24.03.2020 um 16:52 Uhr

Das ist Sache des AG. Aber der AG soll vorher bitte die Modalitäten mit dem BR besprechen. Wer geht wann und wie lange in Kurzarbeit. Sollen doch einige Stunden gearbeitet werden. Wie lange wird die Kurzarbeit dauern. Usw..... Helft den Kolleginnen und Kollegen. Rechnet an einem Beispiel aus wer wieviel Geld bekommt. Fragt den AG ob er einen Aufschlag zahlt. Eine BV kann das regelen. Muss halt schnell gemacht werden.

B6
Barbara 63

24.03.2020 um 18:55 Uhr

Vielen Dank euch beiden. Ihr habt mir bzw. uns sehr geholfen :-) Eine gemeinsame BV haben wir fertig.

S
stehipp

25.03.2020 um 13:29 Uhr

Ich persönlich würde das auch gemeinsam mit dem AG kommunizieren.

Die Situation ist unschön, aber so ist sie nunmal. Ihr habt eine BV mit dem Arbeitgeber, vielleicht sogar noch etwas für den Mitarbeiter herausgeholt, dann sollte man auch das Kreuz haben, gemeinsam die Mitarbeiter zu informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

Ihre Antwort