Erstellt am 24.03.2020 um 15:42 Uhr von Kjarrigan
§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgeber
in Verbindung mit
§ 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
Erstellt am 24.03.2020 um 15:52 Uhr von UdoWoe
Das ist Sache des AG. Aber der AG soll vorher bitte die Modalitäten mit dem BR besprechen. Wer geht wann und wie lange in Kurzarbeit. Sollen doch einige Stunden gearbeitet werden. Wie lange wird die Kurzarbeit dauern. Usw.....
Helft den Kolleginnen und Kollegen. Rechnet an einem Beispiel aus wer wieviel Geld bekommt. Fragt den AG ob er einen Aufschlag zahlt.
Eine BV kann das regelen. Muss halt schnell gemacht werden.
Erstellt am 24.03.2020 um 17:55 Uhr von Barbara 63
Vielen Dank euch beiden. Ihr habt mir bzw. uns sehr geholfen :-) Eine gemeinsame BV haben wir fertig.
Erstellt am 25.03.2020 um 12:29 Uhr von stehipp
Ich persönlich würde das auch gemeinsam mit dem AG kommunizieren.
Die Situation ist unschön, aber so ist sie nunmal. Ihr habt eine BV mit dem Arbeitgeber, vielleicht sogar noch etwas für den Mitarbeiter herausgeholt, dann sollte man auch das Kreuz haben, gemeinsam die Mitarbeiter zu informieren und für Fragen zur Verfügung stehen.