Mitbestimmung nach BetrVG 87.1 Nr. 10
Liebe Kollegen, hier eine kurze Beschreibung des Problems. Der AG wollte sich in einem AG-Verband tarifliche binden und zeitgleich über Änderungsverträge unter Bezugnahme einen Rahmentv mit einem neuen Entgelttv einführen. AN sind nicht tarifgebunden (Problemfall Christliche Gewerkschaft). Einher ging das ganze mit der Kündigung einer BV, die Nachwirkung entfaltet. In einer abzuschließenden BV wollte er Änderungen durchsetzen mit der er wegen der Regelungssperre nach 77 (3) nicht durchkam. Da er durch die entstehende Tarifbindung im AG-Verband auch nicht schlechtere Bedingungen als im TV in die Änderungsverträge schreiben konnte (fehlende Öffnungsklausel im TV) ließ er vom gesamten Vorhaben ab. Jetzt möchte der AG ohne Tarifbindung das Entgeltsystem des Entgeltv (wahrscheinlich über Änderungsverträge) einführen. Hat der BR bezüglich der Einführung ein Mitbestimmungsrecht? Muss der AG dass neue Entgeltsystem für alle AN einführen oder kann er nur diejenigen, die einen entsprechenden Änderungsvertrag unterschrieben haben hier einbeziehen? Ich bedanke mich im voraus schon für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen logopeter
Community-Antworten (1)
16.03.2011 um 16:53 Uhr
Nur diejenigen, die Mitglied der Christlichen Gewerkschaft sind oder die per Änderungsvertrag freiwillig den TV anerkennen, sind betroffen.
Vielleicht solltet ihr aber mal über eine Kontaktaufnahme zur DGB-Gewerkschaft nachdenken - insbesondere, wenn der ArbGeb versucht, entsprechend "Druck" zu machen (z.B. den "christlichen" TV per Änderungskündigung einführen will).
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